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fristlose kündigung wegen mietminderung?
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<p>[QUOTE="cx 7, post: 35805, member: 1075"]</p><p>Stimmt, aber auch in diesem Urteil war die Kündigung auch erst möglich, nachdem die kumulierten Minderungen die zwei Kaltmieten erreicht hatten.</p><p></p><p>Ich versteh nicht, warum sich nicht im Vorfeld ein Mieter-Vermieter-Gespräch ergeben kann.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="cx 7, post: 35805, member: 1075"] Stimmt, aber auch in diesem Urteil war die Kündigung auch erst möglich, nachdem die kumulierten Minderungen die zwei Kaltmieten erreicht hatten. Ich versteh nicht, warum sich nicht im Vorfeld ein Mieter-Vermieter-Gespräch ergeben kann. [/QUOTE]
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