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Unregistriert
Ich hab mal eine Frage an euch, die vielleicht etwas seltsam klingt. Ein Mieter muss ja in aller Regeln dafür sorgen, daß bis zur Haustüre geräumt ist, so daß sich keiner durch Glätte verletzen kann. Wie sieht das nun aber aus, wenn jemand in den Garten "stiefelt" der nicht geräumt ist und sich diese Person verletzt? Hafte dann auch ich als Mieter dafür oder ist die Person selbst schuld, da sie ja im Garten nichts zu suchen hatte?