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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38044"]</p><p>Nein,</p><p></p><p><a href="http://www.carsten-geis.de/cg/info/bankgebuehren.html">Unerlaubte Bankgebhren - Gebhren von Banken - Unternehmensberatung</a></p><p>-> die Einrichtung und Führung eines Kontos für den Kunden im Rahmen eines Darlehens liegt im Eigeninteresse der Bank und darf somit dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden. </p><p>Zu einem Konto gehört eine Jahresabrechnung - die darf erst recht nicht in Rechnung gestellt werden...</p><p></p><p>Ihr Weg:</p><p>->Wiederspruch schriftlich gegen die neue Regelung!</p><p>->Warten!</p><p>->Wie sieht, neben diversen belanglosen Schreiben, die konkrete Antwort der Bank aus?</p><p>->Ich wette, die haben irgendwas ausbaldowert, warum das in ihrer(!) Bank jetzt doch was kosten darf...</p><p>->Diese rechtliche Einschätzung muß aber bei Weitem nicht stimmen!</p><p>->Rechtsanwalt konsultieren und nach Urteilen aus dem Feld in letzter Zeit graben lassen!</p><p>->Anwaltstyp: Arbeitnehmer/Finanzen/Verbraucherschutz/Vertrasgsrecht; zugeglassen für mehr als nur das örtliche Amtsgericht.</p><p>->Bei definitivem Abzug der Gebühr durch Bank Klage zwecks Unterlassung anstrengen. Sie haben hier als Route 2 Urteile, eins vom OLG KA und eins vom BGH, was prinzipiell hoch genug sein sollte für die Grundpfeiler der Argumentation. Ein guter Anwalt, der sich auskennt und Erfahrung hat, gewinnt das und der Gegner zahlt alle Auslagen (und darf nie mehr diese Gebühr verlangen)... </p><p>"Was kostet das bloß?"</p><p>->Ein guter Anwalt sagt Ihnen sofort, wie es mit dem Streitwert in der Sache aussieht und welchen Vorschuß das Gericht verlangen wird...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38044"] Nein, [url=http://www.carsten-geis.de/cg/info/bankgebuehren.html]Unerlaubte Bankgebhren - Gebhren von Banken - Unternehmensberatung[/url] -> die Einrichtung und Führung eines Kontos für den Kunden im Rahmen eines Darlehens liegt im Eigeninteresse der Bank und darf somit dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden. Zu einem Konto gehört eine Jahresabrechnung - die darf erst recht nicht in Rechnung gestellt werden... Ihr Weg: ->Wiederspruch schriftlich gegen die neue Regelung! ->Warten! ->Wie sieht, neben diversen belanglosen Schreiben, die konkrete Antwort der Bank aus? ->Ich wette, die haben irgendwas ausbaldowert, warum das in ihrer(!) Bank jetzt doch was kosten darf... ->Diese rechtliche Einschätzung muß aber bei Weitem nicht stimmen! ->Rechtsanwalt konsultieren und nach Urteilen aus dem Feld in letzter Zeit graben lassen! ->Anwaltstyp: Arbeitnehmer/Finanzen/Verbraucherschutz/Vertrasgsrecht; zugeglassen für mehr als nur das örtliche Amtsgericht. ->Bei definitivem Abzug der Gebühr durch Bank Klage zwecks Unterlassung anstrengen. Sie haben hier als Route 2 Urteile, eins vom OLG KA und eins vom BGH, was prinzipiell hoch genug sein sollte für die Grundpfeiler der Argumentation. Ein guter Anwalt, der sich auskennt und Erfahrung hat, gewinnt das und der Gegner zahlt alle Auslagen (und darf nie mehr diese Gebühr verlangen)... "Was kostet das bloß?" ->Ein guter Anwalt sagt Ihnen sofort, wie es mit dem Streitwert in der Sache aussieht und welchen Vorschuß das Gericht verlangen wird... [/QUOTE]
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