Gehaltserhöhung nur mündlich vereinbart gilt das trotzdem?

Diskutiere Gehaltserhöhung nur mündlich vereinbart gilt das trotzdem? im Arbeit & Arbeitgeber Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, mit meinem Arbeitgeber hab ich mündlich eine Gehaltserhöhung vereinbart. Dabei stieg mein Bruttogehalt von 1750€ um 150€ auf 1900€ an...
L

Luiz

Hallo,

mit meinem Arbeitgeber hab ich mündlich eine Gehaltserhöhung vereinbart. Dabei stieg mein Bruttogehalt von 1750€ um 150€ auf 1900€ an. Hab das Ende Oktober auch schon so auf der Lohnabrechnung stehen. Die Frage, gilt das denn jetzt auch oder muss ich Sorgen haben das er das irgendwann wieder ändert?
 
B

BlueSilver

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Bitte ihn doch einfach darum, es nochmals schriftlich festzuhalten. Aber wenn es alles gezahlt wird, dann verstehe ich deinen Grund zur Sorge nicht und wenn die nächsten Monate 1900 ankommen, dann ist doch auch ersichtlich und belegbar, dass es sich um eine Gehaltserhöhung handelt.
 
U

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Hmm,

im deutschen "Lohn"-Recht gibt es auch sowas wie ein Gewohnheitsrecht - einmal gehabt, immer wieder.
->Das gilt nicht für übertarifliche `Sonderzahlungen´, die vertraglich als wiederruflich gekennzeichnet sind.
Aber sonst, also bei Erhöhungen der regelmäßigen Bezüge...

Trotzdem gilt natürlich in der EU: Vertäge sind schriftlich zu fixieren!!
Wenn der Chef also demnächst mit sowas kommt, sagen Sie: "Vielen Dank, Chef, ich freue mich wirklich sehr. Äh, ich bekomme das doch noch schriftlich?!"
->Normalerweise ist das Standart, also bei mir (ü1000MA) kommen automatische Bestätigungen aus der Persoabtl. zu allen möglichen Änderungen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, daß so ein Wunsch unangebracht sein könnte - Schriftlich ist so stink normal, daß im Gegenteil das andere riecht...

Wie Sie nun vorgehen:
=> "Ah Chef, vielen Dank für die Überweisung meiner neuen Bezüge. Leider ist mir versehentlich noch keine schriftliche Bestätigung zugegangen. Das ist aber kein so großes Problem, wenn Sie bitte veranlassen würden, daß das nochmals klargestellt wird - vielen Dank, ich freue mich wirklich sehr!"

Es kann nämlich auch sein, daß Ihr Personaler gerade da Urlaub hatte (heute haben MA zu allen möglichen Zeiten Urlaub ...) oder krankheitsbedingt ausfiel (das Herbst-Wetter ist momentan ziemlich wechselhaft, das schlägt im Allg. auf´s Immunsystem...). Machen Sie diesbezüglich aber bitte KEINE Andeutungen wie ("oh Der - schon wieder nicht da!") , sondern sagen Sie so wenig wie möglich, bleiben Sie höflich aber verbindlich und steuern Sie Kurs eigenes Ziel.
 
L

Luiz

Hoffe ihr könnt mir nochmal weiterhelfen.

Also es steht auf der Abrechnung nur "Gehalt" drauf und dahinter eben der neue Betrag. So kam das auch auf das Konto. Schriftlich gibt er es mir nicht da habe ich schon gefragt. Er meinte, es wurde so vereinbart und dann ist das auch so. Aber auf der Abrechnung steht es eben so drauf. Kann ich da also schon Gewohnheitsrecht geltend machen wenn er es wieder kürzen würde? Und ist es dabei egal was im Arbeitsvertrag drin steht?
 
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manuelh

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Grundsätzlich besteht ja Formfreiheit bei Verträgen, wenn nicht anders vereinbart von Gesetztes wegen vorgeschrieben. Dass es dir also ad-hoc keinen neuen Vertrag anfertigt, ist in Ordnung. Ich würde ihm einfach nochmal verdeutlichen, dass du das gerne schriftlich fixiert hättest. Ansonsten könnte hier die "betriebliche Übung" anwendbar sein. Wenn du an 3 aufeinanderfolgenden Terminen, also 3 Monate, das Gehalt bekommen hast, wird es zur betrieblichen Übung und du hast Anspruch darauf. Außer, es wurde explizit vereinbart, dass der höhere Lohn von der betrieblichen Übung ausgenommen ist.
 
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Luiz

Also wenn ich das nur 2 mal bekommen würde dann hätte ich da keinen Anspruch darauf? Das ist ja schon kompliziert.
 
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Padde

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sowas sollte man generell schriftlich festhalten, da bist du auf jeden fall auf der sicheren seite
 
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Luiz

Hab das neue Gehalt auch Ende November so auf der Abrechnung stehen gehabt. Wenn es jetzt noch Ende Dezember kommt, dann hab ich einen Anspruch darauf auch ohne schriftliche Vereinbarung, richtig?
 
U

Unregistriert

Hallo,

wenn im Dez auch, ja!
Aber wenn im Dez. nicht, sind Sie da, wo der Teufel mit Klopapier abwischt...
Während Sie, wenn Sie es sich nun endlich Schriftlich geben lassen, die Garantie ein für alle Mal in Händen hätten!!
Daß Sie sich schon so lange rausschieben haben lassen, zeigt dem Persochef an, daß Sie ein Weichei sind, das man auch in zukunft leicht einschüchtern kann...
Wenn Ihr eigener Chef nicht mitspielt, wenden Sie sich also beim Nächsten Mal gleich an passendere Ansrechpartner. z.B. Betriebsrat oder Vertrauensmitarbeiter; letzte Stelle wäre i.d.T. der Personaler selbst.
Nun wird Ihr Persochef halt denken: "Verdammt, das Weichei hat Input bekommen, wahrscheinlich von der Gewerkschaft - verdammt, Die Erfahrung hat Der nun weg...".
Wenn es in Ihrem Betrieb keinen Tarifvertrag gibt: Sie müssen bei der Frage: "Sind Sie etwa bei der Gewerkschaft?" nicht die Wahrheit sagen, also Sie dürfen explizit Lügen, um das mal so zu kennzeichnen; ds ist gesetzlich verbürgt...Dasselbe gülte, wenn Sie schwul, religiös, ausl. Abkunft, eine schwangere Frau* wären oder ein ähnliches Problem hätten.

*Schwangerschaftstests sind bei der EINSTELLUNGSuntersuchung - rein rechtlich - gestattet...
 
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Gehaltserhöhung nur mündlich vereinbart gilt das trotzdem?

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