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Gehaltserhöhung nur mündlich vereinbart gilt das trotzdem?
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<p>[QUOTE="manuelh, post: 37658, member: 1769"]</p><p>Grundsätzlich besteht ja Formfreiheit bei Verträgen, wenn nicht anders vereinbart von Gesetztes wegen vorgeschrieben. Dass es dir also ad-hoc keinen neuen Vertrag anfertigt, ist in Ordnung. Ich würde ihm einfach nochmal verdeutlichen, dass du das gerne schriftlich fixiert hättest. Ansonsten könnte hier die "betriebliche Übung" anwendbar sein. Wenn du an 3 aufeinanderfolgenden Terminen, also 3 Monate, das Gehalt bekommen hast, wird es zur betrieblichen Übung und du hast Anspruch darauf. Außer, es wurde explizit vereinbart, dass der höhere Lohn von der betrieblichen Übung ausgenommen ist.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="manuelh, post: 37658, member: 1769"] Grundsätzlich besteht ja Formfreiheit bei Verträgen, wenn nicht anders vereinbart von Gesetztes wegen vorgeschrieben. Dass es dir also ad-hoc keinen neuen Vertrag anfertigt, ist in Ordnung. Ich würde ihm einfach nochmal verdeutlichen, dass du das gerne schriftlich fixiert hättest. Ansonsten könnte hier die "betriebliche Übung" anwendbar sein. Wenn du an 3 aufeinanderfolgenden Terminen, also 3 Monate, das Gehalt bekommen hast, wird es zur betrieblichen Übung und du hast Anspruch darauf. Außer, es wurde explizit vereinbart, dass der höhere Lohn von der betrieblichen Übung ausgenommen ist. [/QUOTE]
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