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<p>[QUOTE="tell me, post: 4340, member: 11"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Miniujobber zahlen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ein. </p><p></p><p>Daher haben sie auch kein Anrecht bei Arbeitslosigkeit Bezüge dieser Art zu erhalten. </p><p></p><p></p><p>Sie müssen mindestens einen Bruttoeinkommen in Höhe von 405,00€ haben.</p><p></p><p>Danach sind auch die Sozialabgaben höher und darin wird auch ein Anteil an die Arbeitslosenversicherung und an die Rentenversicherung sowie die Krankenkasse gezahlt.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="tell me, post: 4340, member: 11"] Hallo, Miniujobber zahlen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ein. Daher haben sie auch kein Anrecht bei Arbeitslosigkeit Bezüge dieser Art zu erhalten. Sie müssen mindestens einen Bruttoeinkommen in Höhe von 405,00€ haben. Danach sind auch die Sozialabgaben höher und darin wird auch ein Anteil an die Arbeitslosenversicherung und an die Rentenversicherung sowie die Krankenkasse gezahlt. Gruß [/QUOTE]
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