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Unregistriert
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem:
War seit 2004 Selbstständig.
Im Februar 2007 habe ich ein gebrauchtes KFZ gekauft und es als Geschäftswagen angemeldet.
Habe den Wagen auf sechs Jahre progressiv abgeschrieben.
Im 6. Jahr der Abschreibung, also 2012 ende August habe ich meine Selbsständigkeit aufgegeben und mein Gewerbe abgemeldet.
Nun bin ich dabei die Steuererklärung für 2012 auszufüllen.
Meine Frage: Habe den Wagen nach aufgabe der Selbständigkeit privat gefahren und danach verkauft.
Wie muss ich das verbuchen?
Darf ich die Abschreibung für das letzt Jahre(2012) voll geltend machen?
Wenn ich den Wagen 2012 voll abgeschreiben darf(wäre dann noch mit 1,- EUR im Anlageverzeichnis) darf ich dann das Auto mit 1,- EUR Privat kaufen oder ist der tatsächliche Wert massgebend und muss ich MwSt. auch zahlen? Habe damals beim Kauf 19% MwSt. gezahlt und als Vorsteuer abgezogen.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
habe folgendes Problem:
War seit 2004 Selbstständig.
Im Februar 2007 habe ich ein gebrauchtes KFZ gekauft und es als Geschäftswagen angemeldet.
Habe den Wagen auf sechs Jahre progressiv abgeschrieben.
Im 6. Jahr der Abschreibung, also 2012 ende August habe ich meine Selbsständigkeit aufgegeben und mein Gewerbe abgemeldet.
Nun bin ich dabei die Steuererklärung für 2012 auszufüllen.
Meine Frage: Habe den Wagen nach aufgabe der Selbständigkeit privat gefahren und danach verkauft.
Wie muss ich das verbuchen?
Darf ich die Abschreibung für das letzt Jahre(2012) voll geltend machen?
Wenn ich den Wagen 2012 voll abgeschreiben darf(wäre dann noch mit 1,- EUR im Anlageverzeichnis) darf ich dann das Auto mit 1,- EUR Privat kaufen oder ist der tatsächliche Wert massgebend und muss ich MwSt. auch zahlen? Habe damals beim Kauf 19% MwSt. gezahlt und als Vorsteuer abgezogen.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.