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Finanzamt & Steuern
Gewerblicher Mieter, wie optieren. Mit oder ohne Mwst?
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<p>[QUOTE="sabrina, post: 4635, member: 96"]</p><p>Hi,</p><p></p><p>Ich schließe mich tell me an. </p><p></p><p>Du kannst auch die Mwst. für sämtliche Instandsetzungen vom Finanzamt wieder zurückholen. </p><p></p><p>Eine Gewerbeanmelung laut Gewerbeamt. nicht erforderlich. </p><p></p><p>Für die Mieter, der ja auch gewerblicher Mieter ist, ist das keine Belastung, weil dieser wiederum seine MwSt. beim Finanzamt wieder holen kann.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="sabrina, post: 4635, member: 96"] Hi, Ich schließe mich tell me an. Du kannst auch die Mwst. für sämtliche Instandsetzungen vom Finanzamt wieder zurückholen. Eine Gewerbeanmelung laut Gewerbeamt. nicht erforderlich. Für die Mieter, der ja auch gewerblicher Mieter ist, ist das keine Belastung, weil dieser wiederum seine MwSt. beim Finanzamt wieder holen kann. Gruß [/QUOTE]
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