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Gläubiger zahlt Anwalt selber,wenn Schuldner zahlungsunfähig ist? 0.o
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 32911"]</p><p>wieso unlogisch?</p><p></p><p>wenn du direkt klagst dann zahlst du auch zuerst mal deinen anwalt und die gerichtskosten selbst, bevor du das geld eventuell wieder vom schuldner siehst. </p><p></p><p>du beauftragst ja erstmal den GV. dem GV ist es erstmal egal, wer schuldner ist, du hast ihn beauftragt, von dir will er das geld sehen. du holst dir das geld dann vom schuldner wieder.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 32911"] wieso unlogisch? wenn du direkt klagst dann zahlst du auch zuerst mal deinen anwalt und die gerichtskosten selbst, bevor du das geld eventuell wieder vom schuldner siehst. du beauftragst ja erstmal den GV. dem GV ist es erstmal egal, wer schuldner ist, du hast ihn beauftragt, von dir will er das geld sehen. du holst dir das geld dann vom schuldner wieder. [/QUOTE]
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