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Greift Kleinreparaturklausel auch wenn Küche nicht mitvermietet ist?
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<p>[QUOTE="Broiler, post: 32226"]</p><p>Es sei erwähnt, dass die Kleinreparaturklausel vertragsWIRKSAM vereinbart sein muss, damit sie greift. </p><p></p><p>Zudem gibt es auch Vermieter, die explizit die vorhandene Einbauküche nicht mitvermieten. Damit will der Vermieter teure Reparaturen an Herd, Spülmaschine, etc vermeiden ggf. auch die teure Neuanschauffung solcher Geräte.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 32226"] Es sei erwähnt, dass die Kleinreparaturklausel vertragsWIRKSAM vereinbart sein muss, damit sie greift. Zudem gibt es auch Vermieter, die explizit die vorhandene Einbauküche nicht mitvermieten. Damit will der Vermieter teure Reparaturen an Herd, Spülmaschine, etc vermeiden ggf. auch die teure Neuanschauffung solcher Geräte. [/QUOTE]
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