Habe ich Anspruch auf ein Ersatzwagen bei Diebstahl meines Autos?

Diskutiere Habe ich Anspruch auf ein Ersatzwagen bei Diebstahl meines Autos? im KFZ Versicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo, im Sommer letzten Jahres hat man mir mein Auto aus der Tiefgarage gestohlen. Ich habe bei der Polizei einen Anzeige gestellt und...
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Hallo,

im Sommer letzten Jahres hat man mir mein Auto aus der Tiefgarage gestohlen.

Ich habe bei der Polizei einen Anzeige gestellt und auch gleichzeitig den Diebstahl meiner Versicherung gemeldet.

Der Versicherung habe ich auch die Kopie der Anzeige bei der Polizei vorgelegt.

Die Versicherung sagte mir, dass sie dar Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen abwarten müssen und solange von der Polizei kein eindeutige Stellungnahme vorläge, könne man mir auch keine Entschädigung für den Diebstahl zahlen.

Im Oktober letzten Jahres wurde mein Fahrzeug in der Tschechien gefunden.

Meine Versicherung hat bis dahin weder eine Entschädigung gezahlt noch ein Ersatzwagen gestellt.

In der Hoffnung, dass mein Fahrzeug wieder nach Deutschland gebracht, wird habe ich auch nichts gegen die Versicherung unternommen.

Mein Fahrzeug ist aber noch immer in Tschechien, weil die Diebe mein Fahrzeug an eine andere Person verkauft hätten und dieser das Fahrzeug nicht herausgibt.

So wie es aussieht, wird es noch Monate dauern, bis die Sache endgültig geklärt wird und feststeht ob ich das Fahrzeug bekomme oder nicht.

Dort soll der neue Halter eine Beschwerde beim Gericht eingelegt haben.

Das Gericht aber habe keinen Termin für die Verhandlung der Angelegenheit festgelegt.

So wie es aussieht, wird es noch mehrere Monate dauern, bis die Angelegenheit vor dem Gericht verhandelt wird.

Meine Versicherung hat zwar auch einen Anwalt in der Tschechien eingeschaltet aber es bringt nichts.

Meine Versicherung beharrt darauf, nichts zu unternehmen, bis die Sache dort geklärt wird.

Es sind nun mehr als 7 Monate her, dass ich kein Fahrzeug habe.

Muss mir meine Versicherung kein Ersatzwagen zur Verfügung stellen?

Wie lange soll ich noch warten?

Außerdem soll das Fahrzeug beschädigt und wieder repariert worden sei.

Weiterhin kommt es dazu, dass der neue Besitzer das Fahrzeug seit mehr als 6 Monaten fährt und somit auch eine erhebliche Abnutzung am Fahrzeug eingetreten ist.

Muss ich dieses Fahrzeug noch akzeptieren oder kann ich es ablehnen und auf Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes bestehen?

Wer hat solche Erfahrungen und kann mir helfen?

Danke
 
rudi

rudi

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245
Hallo,
vielen Dank, dass du dein Problem hier im Forum so dettailsreich wiedergegeben hast.

Aber, ehrlich gesagt, scheint mir deine Geschichte etwas merkwürdig.

Weil, wenn einem das Auto gestohlen wird, dann geht man zu der Polizei und meldet den Diebstahl an.

Das Gleiche meldet man auch der eigenen Versicherung.

Die Versicherung wartet in der Regel 4 Wochen ab und falls kein Ergebnis seitens der Polizei vorliegt, ist die Versicherung in der Pflicht den Beschaffungswert deines Fahrzeuges dir zu erstatten.

Falls aber die Polizei doch Hinweise auf ein Wiederfinden des Fahrzeuges spürt, wird sie dies auch der Versicherungen mitteilen können und die Versicherung kann mit dem Auszahlen in Warteposition gehen, muss dir aber einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen.

Nun, dein Fahrzeug ist in der Tschechien aufgetaucht.

Schön und gut.

Aber dort wurde es an einen anderen verkauft und dieser gibt das Fahrzeug nicht freiwillig her.

Das werde ich auch nicht machen, wenn ich für ein gebrauchtes Fahrzeug Geld bezahlt habe.

Das ist aber das Problem deiner Versicherung.

Sie muss dir den Wiederbeschaffungswert zahlen und kann die Rückführung des Fahrzeuges aus Tschechien erwirken und später, falls überhaupt, wenn das Fahrzeug wieder hier ist, kann sie es verwerten.

Aber damit hast du ja nichts mehr zutun.

Ich an deiner Stelle würde einen Anwalt einschalten.

Die Kosten des Anwaltes muss auch die Versicherung zahlen.

Gruß
 
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