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habe ich mit Wohnberechtigungsschein Anspruch auch Privatwohnungen?
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<p>[QUOTE="FINO, post: 7205, member: 12"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Mit einersogenannten WBS hast du nur ein Anrecht auf einer mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. </p><p></p><p>Auch wenn der Eigentümer Privat ist kannst du dessen zu vermietete Wohnung beanspruchen wenn dieser beim Bau der Wohnunug sogennnte öffentliche Mittel in Anspruch genommen hat und dafür er das Belegungsrecht der Wohnung der Behörde überlassen hatte. </p><p></p><p>Nicht alle Wohnngen dieser Art könnn mit einer WBS bezogen werden, dazu gibt es auch extra Kriterien, die auf der WBS geschrieben stehen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="FINO, post: 7205, member: 12"] Hallo, Mit einersogenannten WBS hast du nur ein Anrecht auf einer mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Auch wenn der Eigentümer Privat ist kannst du dessen zu vermietete Wohnung beanspruchen wenn dieser beim Bau der Wohnunug sogennnte öffentliche Mittel in Anspruch genommen hat und dafür er das Belegungsrecht der Wohnung der Behörde überlassen hatte. Nicht alle Wohnngen dieser Art könnn mit einer WBS bezogen werden, dazu gibt es auch extra Kriterien, die auf der WBS geschrieben stehen. [/QUOTE]
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