Hartz4: Arbeitsaufnahme, Zuflussprinzip ... Fragen

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Bibi (Gast)

Hallo zusammen

Ich habe ein paar Fragen zum Hartz4 und der Geschichte mit dem Zuflussprinzip und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Es stellt sich wie folgt dar:
Ich selbst befinde mich, nach Beendigung einer Umschulung im Januar 2014, auf Arbeitssuche. Bisher leider erfolglos.
ALG 1 bezog ich bis einschließlich Februar 2014
Mein Mann arbeitet Vollzeit im Sicherheitsdienst; wir haben eine 5-jährige Tochter.
Aufgrund des geringen Arbeitslohnes meines Mannes beziehen wir seit März 2014 aufstockendes Hartz4

Am 11.06.2014 nahm mein Mann, zusätzlich zu seinem Vollzeitjob, eine geringfügige Beschäftigung auf, für die er erstmals Mitte Juli Lohn erhalten wird. Diese Tatsache habe ich dem Jobcenter natürlich umgehend mitgeteilt.
Heute erhalte ich mit der Post vom Jobcenter ein Schreiben darüber, dass die Zahlung der Leistung vorrübergehend, bis zur endgültigen Klärung, eingestellt wurde, um eine Überzahlung zu vermeiden.
Da wird, vor Aufnahme des 450-Euro-Jobs ohnehin nicht mit viel mehr als 100 Euro bezuschusst wurden, wird die Zahlung aller Wahrscheinlichkeit nach komplett eingestellt werden.
Das ist auch nicht das Problem. Wir wollten weg vom Hartz4 und haben kein Problem damit, es dann nicht mehr zu erhalten.

Was sich mir allerdings nicht ganz erschließt, ist diese Sache mit dem Zuflussprinzip.
Ich weiß, dass das Hartz4 in Voraus gezahlt wird; am 30.06. hätten wir also die Leistung für den Monat Juli erhalten.
Ich schreibe "hätten", denn diese Zahlung erhalten wir aufgrund der genannten Situation nun nicht mehr und stehen somit bis Mitte Juli sozusagen mit leeren Taschen da.
Ich war immer der Meinung, dass "Zuflussprinzip" bedeutet, dass es darauf ankommt, in welchem Monat der erste Lohn kommt. Und dass man dann in dem Monat kein Geld mehr bekommt. Sprich: Die Leistung für den Monat August, die Ende Juli kommt, fällt weg.

Kann mir das vielleicht nochmal jemand genauer erklären?

Ich habe eben bereits mit dem Jobcenter telefoniert und der, zugegebenermaßen einschläfernd wirkende, Typ am anderen der Leitung meinte lapidar zu mir:
"Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen Vorschuss geben. Das ist die übliche Vorgehensweise in einem solchen Fall."

Nun weiß ich, dass der Hauptarbeitgeber meines Mannes keine Vorschüsse gibt. Und den anderen direkt nach der Einstellung um einen Vorschuss zu bitten, ist auch nicht gerade toll.
Dies sagte ich dem Mitarbeiter am Telefon auch, der daraufhin meinte, ich müsse diesen Weg so beschreiten und erst, wenn der Arbeitgeber die Zahlung eines Vorschusses ablehnt, könne ich ein zinsloses Übergangsdarlehen beim Jobcenter beantragen.
Damit wäre mir zwar geholfen, aber ich frage mich halt, ob das überhaupt notwendig ist und ich nicht stattdessen Anspruch auf die ALG-2-Zahlung am Ende dieses Monats habe.

Wie sieht das also aus?
Danke schon mal für Eure Antworten.

LG Bibi
 
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