Hat man Anspruch auf Rente des verstorbenen Ehepartners ?

Diskutiere Hat man Anspruch auf Rente des verstorbenen Ehepartners ? im Rentenversicherung Forum im Bereich Altersvorsorge; Hallo an alle hier. Hab da mal eine Frage an euch. Ich weiss, das man Witwenrente (Witwerrente?) bekommt wenn ein Ehepartner stirbt . Aber wie...
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Wuffi

Hallo an alle hier.

Hab da mal eine Frage an euch. Ich weiss, das man Witwenrente (Witwerrente?) bekommt wenn ein Ehepartner stirbt . Aber wie ist das denn wenn der Ehepartner schon Rente bezogen hat , hat man dann Anspruch auch auf die Rente oder nicht ? Weil die Witwenrente ist ja sehr viel niedriger als die normale Rente .
 
M

Max

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Ne hat man nicht, es sei denn du findest einen Arbeitgeber bzw. Staat der das auch noch zahlt. Viel Erfolg
 
U

Unregistriert

Die Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen - das dürfte doch genügen, da ja schließlich auch diverse Ausgaben wegfallen, wenn ich das mal so direkt formulieren darf. Wenn Sie mit der eigenen Rente plus Witwenrente nicht auskommen, könnten Sie evtl. Anspruch auf Wohngeld haben.
 
U

Unregistriert

Hallo,

die Witwenrente in der Neufassung vom 1.1.2002:

Die W-Renten hat den hauptsächlichen Zweck, Frauen abzusichern, die zugunsten einer Familientätigkeit keine oder nur unzureichende eigenen Rentenansprüche geltend machen können und deren "Ernährer" verstorben ist.
Sie wird aus dem Rentenanspruch des Verstorbenen geleistet (und zwar unabh. davon ob der noch eingezahlt oder schon bezogen hat!).
Im ersten Quartal nach dem Todesfall wird stets die volle Rente geleistet.
Hauptkennzeichen darüberhinaus ist die Aufsplittung in die sog. >große< und >kleine< W-Rente.
-Große: 55% von der Rente des Verstorbenen
-Kleine: 25% von der benannten Alimentierung - auf 2 Jährchen befristet.

Bedingungen Große:
-Der Männe muß 5 Jahre lang in die R-Kasse eingezahlt haben.
-Die Frau muß entweder(!)
-45 Jahre alt
-erwerbsgemindert
-oder im Erziehungrecht eines Minderjährigen sein, dem als direkte Folge des Todesfalles eine sog. Waisenrenten zusteht.

Überhaupt keine W-Rente gibt es,
-wenn die Ehe nicht mindestens 1 Jahr lang bestand...
-wenn nachgewiesen werden kann, daß die Ehe nur zum Zwecke der Anspruchssicherung geschlossen wurde (Zweckehe)...
-wenn ein sog. Rentensplitting durchgeführt wurde (würde man als Eheteil wissen).

Auf die W-Rente wird das eigene Einkommen der Frau angerechnet. D.h. auf gut deutsch, daß einer Frau, die selber z.B. an der Beitragsbemessungsgrenze verdient oder den Spitzensteuersatz (Reichenzuschlag ab 250.000,-), vermutlich Keine zugestanden wird...

Bei erneuter Heirat endet der Anspruch mit einer Abfindung (bei der Kleinen mit dem restlichen Geld und bei der Großen mit dem 24-fachen einer Monatsrente).
Die W-Rente kann wiederaufleben, wenn die neue Ehe nicht hält oder von Amtswegen geschieden wird (W-Rente nach dem vorletzten Gatten). Bei einer anschleißenden 3. Heirat entfällt diese Option allerdings 4ever.

Kindeserziehungszeiten können auf Antrag einen gewissen Zuschlag einbringen!


Unabh. von der Neufassung gilt die alte Regelung in Fällen von Ehen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden und zu deren Schließungszeit einer(!) der beiden Ehepartner schon mind. 40 Jahre alt war.
Das alte Recht sieht im Wesentlichen vor, daß
-die Einjahresfrist bei der Eheschließung entfällt
-die kl. W-Rente ebenfalls nicht zeitlich befristet ist
-daß die Höhe der großen 60% beträgt
-die Mögl. eines rentensplittings besteht auch erst seit 02, also entfällt dieser Punkt.

Insofern kann die Neuregelung wohl als Verschärfung im Rahmen der "Schröder-Reformen" verstanden werden. Allerdings besteht nach dieser Auslegung auch kein Anspruch auf Anrechnung von Kindeserziehungszeiten (ebenfalls eine Idee von 02)...

Die W-Rente gibt´s auch andersrum, also für Männekens, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt werden (Gleichstellungsgesetzt).
Die W-Rente muß, wie jede Rente in Deutschland, BEANTRAGT werden. Adressen gibt es im Internet oder bei der Kommune etc.
 
U

Unregistriert

Ganz klar: Sie haben Anspruch auf die Rente. Aber Ihr eigener Verdienst oder Rente spielt dabei auch eine Rolle.
 
Thema:

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