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Finanzamt & Steuern
Ich habe einen Kiosk und kaufe Waren nicht im Großhandel, sondern beim Discounter
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<p>[QUOTE="rudi, post: 3263, member: 62"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>das Finanzamt verlangt, dass auf allen Rechnungen mit einem Betrag ab 100,00€ der Name des Verkäufers und Käufers aufgeführt werden müssen. </p><p></p><p>Wenn deine Rechnungen, die du bei dem Discounter kaufst, mehr als 100,00€ aufweisen, dann kannst du ja verlangen, dass man dir einen Quittungsbeleg ausstellt. </p><p></p><p>Da die Discounter dies im Regelfall nicht machen, wirst du Probleme haben deine Buchhaltung ordentlich zu führen und deine Vorsteuer geltend zu machen. </p><p></p><p>Niemand schreibt dir vor, wo du deine Ware kaufst. </p><p></p><p>Aber die Richtlinien Hinsichtlich der buchhalterischen Auflistung müssen korrekt ausgeführt werden. </p><p></p><p>Das hat der Gesetzgeber dem Finanzamt auch so zugesichert und das Finanzamt wird auf die Einhaltung dieser Richtlinien bestehen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="rudi, post: 3263, member: 62"] Hallo, das Finanzamt verlangt, dass auf allen Rechnungen mit einem Betrag ab 100,00€ der Name des Verkäufers und Käufers aufgeführt werden müssen. Wenn deine Rechnungen, die du bei dem Discounter kaufst, mehr als 100,00€ aufweisen, dann kannst du ja verlangen, dass man dir einen Quittungsbeleg ausstellt. Da die Discounter dies im Regelfall nicht machen, wirst du Probleme haben deine Buchhaltung ordentlich zu führen und deine Vorsteuer geltend zu machen. Niemand schreibt dir vor, wo du deine Ware kaufst. Aber die Richtlinien Hinsichtlich der buchhalterischen Auflistung müssen korrekt ausgeführt werden. Das hat der Gesetzgeber dem Finanzamt auch so zugesichert und das Finanzamt wird auf die Einhaltung dieser Richtlinien bestehen. Gruß [/QUOTE]
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