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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 42704"]</p><p>Unrechtmäßige Bereicherung. Der AG ist zu informieren, sobald du es merkst. Rückforderungen sind sehr wahrscheinlich. Es gibt einzelne Tarifverträge, da kann die Verjährung geregelt sein, z.B. TVÖD. 1/2 Jahr beträgt hier die Frist. Jedoch spricht bei diesen Summen (deutlich über 100€) ein Gericht regelmäßig dem AG das Recht zu trotzdem zurück zu fordern. Eine Kündigung droht ebenfalls, denn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN kann als zerrüttet gelten. (BAG, Urteil vom 18.1.1995, AZ: 5 AZR 817/93)</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 42704"] Unrechtmäßige Bereicherung. Der AG ist zu informieren, sobald du es merkst. Rückforderungen sind sehr wahrscheinlich. Es gibt einzelne Tarifverträge, da kann die Verjährung geregelt sein, z.B. TVÖD. 1/2 Jahr beträgt hier die Frist. Jedoch spricht bei diesen Summen (deutlich über 100€) ein Gericht regelmäßig dem AG das Recht zu trotzdem zurück zu fordern. Eine Kündigung droht ebenfalls, denn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN kann als zerrüttet gelten. (BAG, Urteil vom 18.1.1995, AZ: 5 AZR 817/93) [/QUOTE]
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