sabrina
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 15.01.2012
- Beiträge
- 428
Hallo,
Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts.
Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Straftat.
Insiderhandel betreibt, wer eine Wertpapierorder erteilt oder auslöst und dabei Insiderinformationen ausnutzt.
Nach § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist es verboten:
unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern, einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen,
einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.
Diese Handlungen sind gemäß § 38 Abs. 1 WpHG jeweils mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen bedroht.
Gruß
Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts.
Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Straftat.
Insiderhandel betreibt, wer eine Wertpapierorder erteilt oder auslöst und dabei Insiderinformationen ausnutzt.
Nach § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist es verboten:
unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern, einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen,
einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.
Diese Handlungen sind gemäß § 38 Abs. 1 WpHG jeweils mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen bedroht.
Gruß