Hallo,
die Frage erübrigt sich ein bisschen, da deutsche Haushalte in den vergangenen Jahren jährliche Steuererstattungen im Schnitt von 800€ getätigt haben - wenn Sie eine Erklärung abgaben...
Nur nochmals zur Vervollständigung; Pflicht wenn:
-Gehalt/Pension auf St.Kl. 5 od. 6!
-bei Freibeträgen auf der St.Karte, die sich nicht gerade auf Kinder, Erbangelegenheiten od. Behinderung beziehen.
-bei Nebeneinkünften von mehr als 410€ p.a., wenn Haupteinkünfte sozialversichewrungspflichtig (also Arbeitnehmer/Beamte)
-der selbe Freibetag gilt für Lohnersatzleistungen, wie Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- sowie Kurzarbeitergeld ->mehr = Finanzamt will Ihre Erklärung!!
-Abfindungen, die der AG nachd er Fünftelregelung vorverseutert hat.
-speziell bei Beamten: Wenn Ihre Vorsorgepauschale faktisch höher war, als die anrechenbaren Versicherungsbeiträge (dsa Amt verzichtet, wenn dsa Gehalt hierbei unter 10.200p.a./19.400p.a. bei Paaren lag.
-speziell bei Paaren: Wenn eine getrennte Veranlagung stattfindet!! Dieser Antrag kann von einem Paarteil übrigens in bst. fristen auch nachträglich gestellt werden...
Abgabepflicht gilt darüberhinaus, wenn:
-noch nicht versteuerte Sachen aus dem Bereich der Anl. KAG - insbesondere Halter ausl. thesaurierender Fonds wissen was ich meine...!
-Sie z.B. aus den schwierigen Jahren 08/09(...) noch irgendwelche Verlustvorträge drinstehen haben, die dann noch bis 2013/14 gelten! ->Sie haben da was laufen,g eben i neuen Jhr aber keine Erklärung ab: *Auweh*
-An alle Intraday- und Sekundenhändler am heimischen PC´s und alle anderen Zinsrentiers ohne sozvers.pflichtiges Einkommen: Sie sind gebucht, wenn die Gewinne über 8004,-€ p.a./Paare das Doppelte lagen (es gibt gewisse Werbungskosten, Betriebsausgaben, Pausch-, Entlastungs- sowie allg. Freibeträge, mit denen man toppen kann -> um das zu bekommen, müsse Sie es aber auch claimen!!)
-dieselbe Freigrenzen gelten ebenso bei:
-selbständiges Einkommen irgendeiner Coleur sowie Mieten und Pachten!
-gesetzliche Rente!!
-Rente aus berufsständischem Dingens!
-Rürup!
-unvorversteuerte Betriebsrente (VBL-Bereich)!
-private Rentenversicherung!
-Riester-Rente! - Sie dachten bisher, Sie bekommen die Zulage und sost. Förderung auch, wenn Sie keine Angaben in der Steuer machen... *gute nacht Fellow*
ALLE ANDEREN MACHEN EINE FREIWILLIGE STEUERERKLÄRUNG!!!
Denn es gibt Vieles abzusetzen (Auswahl):
-Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000,- Piepen!
-resp. höhere Werbungskosten, wenn Sie denn anfielen.
-Beiträge zur gesetzl. Rente
-Beiträge zur KV => jaja, Sie machen einen rießen Fehler wenn, Sie die Erklärung vernchlässigen!!
-Kosten im medizinischen Bereich, die über der "Schmerzgrenze" liegen - nageln Sie mich nicht genau fest, aber wenn Sie im Jahr Kosten von mehr als 1500,-(?) hatten, rechnen Sie lieber nochmals genau nach und schauen Sie,w as Sie da zurückbekommen können!
-Kosten für Zivilprozesse -> Sie haben verloren? Na dann holen Sie sich die Kohle wenigstens bei dem verkniffenen Rollstuhlfahrer aus Berlin zurück.../ das gilt übrigens für alle Arten von Zivilprozess, also auch für nachbars Gartenzwerge!
-Ausbildungskosten / bei Studenten sind neue Verfahren zu erwarten, legen Sie also in jedem Fall Einspruch ein, wenn das Amt nix anerkennen will, es gehen prizipiell 4000,-p.a...!
-Arbeitszimmer!
-Handwerkerrechnungen - der Kaminfeger ist z.B. so jemand...!
-Hausangestellte! (-> das halte ich für verkehrt: Wer Geld für so was hat, soll auch bei der Steuer bluten! Ichs ehe es nicht ein, daß der präkere Block hier nochmals gepusht wird!! Aber bitte: Es gibt diese Erstattungsmöglichkeit...)
-Ihre Jahresabrechnung bei Riester/Rürup! -> Die Förderbedingungen sind attraktiv, Sie müssen allerdings Ihre Papiere beibringen!
-Beiträge zu beruflichen Interessenverbänden, namentlich den DGB-Gewerkschaften.
=> Ihre reelle persönliche Steuerlast steht erst dann definitiv fest, wenn Sie einen richtig lautenden Steuerbescheid erhalten haben - die Quittung vom Finanzamt ist in letzter Zeit zudem transparenter geworden, ich glaube meine für 2011 hatte an die 4 Seiten Ausführungen!
Beachten Sie auch stets die Prozesslavine in dem Sektor - glauben Sie z.B. ja nicht, daß Sie Ihren Soli jemals zurückbekommen, wenn Sie nicht jährlich geclaimt haben!! Dann kucken Sie nämlich bleed aus der Wäsche, wenn wir da doch noch gewinnen zuletzt demnächst...
Fristen: Bei Pflicht zur Abgabe 31.Mai! ->Sie können Verlängerung (meist bis Sept.) formlos beantragen, z.B. bei Jahressteuerbescheinigungen, die traditionelle später eintreffen...Das ist gar kein Problem, Sie müssen sich nur melden/geht sogar per Mail an die allg. Poststelle beim Amt/schreiben Sie im Hader bitte trotzdem "Sehr geehrte Frau `aus dem letzten Bescheid´",d s kommt gut und macht einen smarten Draht...
Wer einen Steuerberater nimmt, hat noch länger Zeit. Verbummelt heißt also rasch rein beim Lohnsteuerhilfeverein usw. ->Die Kosten dafür setzen Sie dann auch gleich mit ab/ deswegen wird auch schwer prozessiert...
Bei freiwilliger Abgabe haben Sie 4 Jahre nach dem lautenden Steurjahr Zeit, für 2011 als bis 2015!
Sie sind mit 2007 jetzt also schon knapp, weil die allerallerallerletzte Abgabefrist für Supersonderfälle/ Raumschiff Orion legt definitiv ab... lautet glaube ich auf Feb.(?) des "Folge"jahres. -> Ihr Steuerberater weiß mehr; 2012 ist ja nun in 2 Wochen schon vorbei!!
Quelle: Hauptsächlich Finanztest 2/2012 ->sehr gute Zeitung für die laufenden Steueränderungen, Ft hat das Thema begleitend übers ganze Jahr drin, z.B. auch ausführliche Artikel über wie man "systematische" Fehler im Steuerbescheid aufspürt - Sie wissen, die Einspuchfristen sind recht eng!