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<p>[QUOTE="sabrina, post: 5805, member: 96"]</p><p>Hi, </p><p></p><p>Das Nutzungsrecht des Geldes gehört in dem Augrnblick im dem er es besitzt aber sobsld er das Geld ausgibt und nicht mehr Besitzer des Geldscheines ist, hat er auch keine Rechte mehr auf das Geld. </p><p></p><p>Das Papier hat eigentlich keinen Cent wert. </p><p></p><p>Lediglich der Tauschwert des Geldes ist entscheiden. </p><p></p><p>Die Banknote an sich beweist nur, dass es als Tauschnittel dienen kann. Daher bist du eigentümer des Tauschwertes des Geldes und nich der Banknote oder der Münze.</p><p></p><p>Aus diesem Grunde darfst du diese Mittel zum Tauschwert nicht aus dem Verkehr ziehen. </p><p></p><p>Du kannst zwar dein Geld verbrennen, verschenken oder was auch immer du damit vorhast, machen aber aus den oben genannten Gründen begehst du Ordnungswidrigkeit. </p><p></p><p>Dies kann Strafen nach sich ziehen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="sabrina, post: 5805, member: 96"] Hi, Das Nutzungsrecht des Geldes gehört in dem Augrnblick im dem er es besitzt aber sobsld er das Geld ausgibt und nicht mehr Besitzer des Geldscheines ist, hat er auch keine Rechte mehr auf das Geld. Das Papier hat eigentlich keinen Cent wert. Lediglich der Tauschwert des Geldes ist entscheiden. Die Banknote an sich beweist nur, dass es als Tauschnittel dienen kann. Daher bist du eigentümer des Tauschwertes des Geldes und nich der Banknote oder der Münze. Aus diesem Grunde darfst du diese Mittel zum Tauschwert nicht aus dem Verkehr ziehen. Du kannst zwar dein Geld verbrennen, verschenken oder was auch immer du damit vorhast, machen aber aus den oben genannten Gründen begehst du Ordnungswidrigkeit. Dies kann Strafen nach sich ziehen. Gruß [/QUOTE]
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