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Ist Witwenrente gehaltsabhängig ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38622"]</p><p>So,</p><p></p><p>fragt Ihr wieder zum 100sten mal das Gleiche:</p><p></p><p>1.) Man unterscheidet die Große von der Kleinen Witwenrente.</p><p>Für die Große muß der Bezieher entweder:</p><p>- das 45. Lebensjahr abgeschlossen haben...</p><p>-offiziell als erwerbsgemindert gelten...</p><p>-ein eigenes minderjähriges Kind betreut, das nach den Regeln dann auch eine Waisenrente bekommt /ich weiß NICHT, inwieweit das behinderte erwachsene Kinder einschließt...!</p><p></p><p>Die Große beträgt bei Eheschließung seit 2002 55% von der Anwartschaft des Verstorbenen, zuvor 60% (dieser Anteil wird weiterhin gezahlt, wenn der Versorbene zum Ztpkt. des Ablebens bereits in der Auszahlphase war(?).</p><p></p><p>Der Rest bekommt die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25% und wird seit "2002" längstens für 24Monate gezahlt!</p><p>In den ersten 3 Monaten gibt es jedoch stets die Große ->Sterbevierteljahr/das haben sie so geregelt, weil die Sozialkasse ja nichtmehr für die Beerdigung von Leuten aufkommt...</p><p></p><p>Seit "2002" gibt es weitere Regeln:</p><p>-die Ehe muß 1 Jahr lang bestanden haben...</p><p>-anderereseits werden seither andersrum Kindererziehungszeiten angerechnet...es gibt mittlerweile hunderttausende Männer, die eine Witwerrente bekommen, allerdings darf die Frau hier erst seit Beginn 1985 verstorben sein!</p><p>-außerdem ist seither ein Rentensplitting möglich.</p><p></p><p></p><p>Die Witwenrente ist genauso einkommenssteuerpflichtig wie jede andere gesetzliche Rente oder Gleichstehende.</p><p>Es gibt einen Freibetrag für die Anrechnung von Einkommen, der einheitlich das 26,4fache des "Faktors" beträgt. Diese Umständlichkeit besteht, weil dieser einer andauernden politischen Anpssung unterworfen ist...</p><p>Rechnen Sie für 2013 mit irgendwas zw. 700-750€, die frei bezogen werden dürfen... </p><p>Witwenrentner füllen die Anl. R der Steuerformulare aus.</p><p>Die Rente muß beantragt werden - bei der Rentenversicherung-Bund etc. ...</p><p></p><p>2011/12 haben Witwenrentner im Schnitt ca. 550,- (weibliche) bzw. etwa 250€ (männliche) bezogen - das sind arthmetische Mittel, sagt also Nichts über die Varianz aus!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38622"] So, fragt Ihr wieder zum 100sten mal das Gleiche: 1.) Man unterscheidet die Große von der Kleinen Witwenrente. Für die Große muß der Bezieher entweder: - das 45. Lebensjahr abgeschlossen haben... -offiziell als erwerbsgemindert gelten... -ein eigenes minderjähriges Kind betreut, das nach den Regeln dann auch eine Waisenrente bekommt /ich weiß NICHT, inwieweit das behinderte erwachsene Kinder einschließt...! Die Große beträgt bei Eheschließung seit 2002 55% von der Anwartschaft des Verstorbenen, zuvor 60% (dieser Anteil wird weiterhin gezahlt, wenn der Versorbene zum Ztpkt. des Ablebens bereits in der Auszahlphase war(?). Der Rest bekommt die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25% und wird seit "2002" längstens für 24Monate gezahlt! In den ersten 3 Monaten gibt es jedoch stets die Große ->Sterbevierteljahr/das haben sie so geregelt, weil die Sozialkasse ja nichtmehr für die Beerdigung von Leuten aufkommt... Seit "2002" gibt es weitere Regeln: -die Ehe muß 1 Jahr lang bestanden haben... -anderereseits werden seither andersrum Kindererziehungszeiten angerechnet...es gibt mittlerweile hunderttausende Männer, die eine Witwerrente bekommen, allerdings darf die Frau hier erst seit Beginn 1985 verstorben sein! -außerdem ist seither ein Rentensplitting möglich. Die Witwenrente ist genauso einkommenssteuerpflichtig wie jede andere gesetzliche Rente oder Gleichstehende. Es gibt einen Freibetrag für die Anrechnung von Einkommen, der einheitlich das 26,4fache des "Faktors" beträgt. Diese Umständlichkeit besteht, weil dieser einer andauernden politischen Anpssung unterworfen ist... Rechnen Sie für 2013 mit irgendwas zw. 700-750€, die frei bezogen werden dürfen... Witwenrentner füllen die Anl. R der Steuerformulare aus. Die Rente muß beantragt werden - bei der Rentenversicherung-Bund etc. ... 2011/12 haben Witwenrentner im Schnitt ca. 550,- (weibliche) bzw. etwa 250€ (männliche) bezogen - das sind arthmetische Mittel, sagt also Nichts über die Varianz aus! [/QUOTE]
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