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kann arbeitgeber eine verhaltensbedingte kündigung durchsetzen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33310"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>wir bezeugen seit Jahren einen neuen Kapitalismusstil in der BRD (und viell. auch anderswo?):</p><p>-neue Leistungsdichte.</p><p>-totaler Identifikationszwang mit der Firma.</p><p>-Rückgriff auf old-style_Führungssysteme.</p><p>-105%ige Effizienz in ALLEN Prozessen.</p><p>-absolute Ausbeutung der Arbeitskraft.</p><p></p><p>In dem Umfeld wird jede Art von Kritik als unangebracht eingestuft. Die AG wollen totale (mentale) Verfügbarkeit; wer auch nur im Geringsten rummuckt oder etwa über irgendetwas offen diskuttieren möchte, gilt sofort als Aufrüher, Quertrulant, Leistugnsverweigerer und Sabboteur.</p><p>Mit der heutigen Jugend treffen die AG natürlich auf Personal, das viel, äh, offener ist. Somit ist der Konflikt dargelegt.</p><p></p><p>Sie finden in Ihrem Arbeitsverhältnis nix davon? -> Seien Sie froh (solange es noch so ist...)!</p><p></p><p>Gegen eine Kündigung können Sie binnen 3 Wochen Schutzklage einreichen. Vor Arbeitsgerichten gilt in der ersten Instanz die 50:50-Regelung, heißt jede Partei zahlt ihre Ausgaben, völlig unabh. vom Ausgang!</p><p>Die AG sind eigentlich durchweg mit sehr guten (natürlich rechten...) Anwälten bestückt, also sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen! Als Gewerkschaftsmitglied in einer DGB-Werke bekommen Sie einen Anwalt "von uns" kostenlos. Das gilt übrigens neben dem Arbeits- auch im Sozialrecht.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33310"] Hallo, wir bezeugen seit Jahren einen neuen Kapitalismusstil in der BRD (und viell. auch anderswo?): -neue Leistungsdichte. -totaler Identifikationszwang mit der Firma. -Rückgriff auf old-style_Führungssysteme. -105%ige Effizienz in ALLEN Prozessen. -absolute Ausbeutung der Arbeitskraft. In dem Umfeld wird jede Art von Kritik als unangebracht eingestuft. Die AG wollen totale (mentale) Verfügbarkeit; wer auch nur im Geringsten rummuckt oder etwa über irgendetwas offen diskuttieren möchte, gilt sofort als Aufrüher, Quertrulant, Leistugnsverweigerer und Sabboteur. Mit der heutigen Jugend treffen die AG natürlich auf Personal, das viel, äh, offener ist. Somit ist der Konflikt dargelegt. Sie finden in Ihrem Arbeitsverhältnis nix davon? -> Seien Sie froh (solange es noch so ist...)! Gegen eine Kündigung können Sie binnen 3 Wochen Schutzklage einreichen. Vor Arbeitsgerichten gilt in der ersten Instanz die 50:50-Regelung, heißt jede Partei zahlt ihre Ausgaben, völlig unabh. vom Ausgang! Die AG sind eigentlich durchweg mit sehr guten (natürlich rechten...) Anwälten bestückt, also sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen! Als Gewerkschaftsmitglied in einer DGB-Werke bekommen Sie einen Anwalt "von uns" kostenlos. Das gilt übrigens neben dem Arbeits- auch im Sozialrecht. [/QUOTE]
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