Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Erbe
kann das niesrecht entzogen werden?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="cx 7, post: 24534, member: 1075"]</p><p>Wenn der Nießbraucher zustimmt sicherlich.</p><p></p><p>Wenn nicht:</p><p>Allerdings hat auch der Nießbraucher gewisse Pflichten, was Pflege, Zustand und Erhaltung des Hauses angeht. Auch hat der Nießbraucher die gewöhnlichen öffentlichen und privatrechtlichen Lasten zu tragen, also das Haus zu versichern und Grundsteuer zu bezahlen. Wenn das nicht gegeben ist, gibts sicherlich Möglichkeiten das Nießrecht gerichtlich zu entziehen. Ebenso, wenn geistige Verwirrtheit etc vorliegt.</p><p></p><p>Ansonsten hast du keine Möglichkeit.</p><p></p><p>Aber hol dir am besten den Rat eines RA.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="cx 7, post: 24534, member: 1075"] Wenn der Nießbraucher zustimmt sicherlich. Wenn nicht: Allerdings hat auch der Nießbraucher gewisse Pflichten, was Pflege, Zustand und Erhaltung des Hauses angeht. Auch hat der Nießbraucher die gewöhnlichen öffentlichen und privatrechtlichen Lasten zu tragen, also das Haus zu versichern und Grundsteuer zu bezahlen. Wenn das nicht gegeben ist, gibts sicherlich Möglichkeiten das Nießrecht gerichtlich zu entziehen. Ebenso, wenn geistige Verwirrtheit etc vorliegt. Ansonsten hast du keine Möglichkeit. Aber hol dir am besten den Rat eines RA. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Der wievielte Monat ist der Mai? (als Wort)
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Erbe
kann das niesrecht entzogen werden?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top