kann finanzamt reisekosten verweigern?

Diskutiere kann finanzamt reisekosten verweigern? im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; tag an alle. hab mal eine frage zu den reisekosten. hab kürzlich meine steuererklärung machen lassen und der typi meinte, es kann sein das das...
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tag an alle.

hab mal eine frage zu den reisekosten. hab kürzlich meine steuererklärung machen lassen und der typi meinte, es kann sein das das finanzamt die reisekosten vielleicht gar nicht anerkennt. es geht darum, ich arbeite in heimarbeit und fahre einmal im monat zu meinem arbeitgeber (rund 800 km fahrt) um dort ein meeting abzuhalten. nun sagte mir der steuerberater das das finanzamt das möglicherweise als unnötig erachtet. aber mein arbeitgeber ordnet das ja an. kann das finanzamt meinem arbeitgeber vorschreiben, wie er solche meetings abzuhalten hat?
 
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Kann mir nicht vorstellen das dies nicht anerkannt wird. Es ist ja im Prinzip ein Arbeitsweg. Andere fahren halt jeden Tag und sie halt nur einmal im Monat.

Btw. Sind da noch Stellen frei ?
 
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ich war auch etwas verwirrt. aber er ist ja steuerberater, er muss es ja wissen. und trotzdem glaub ich ihm nicht so ganz. daher bin ich jetzt verunsichert.

stellen sind leider keine mehr frei *lach*
 
U

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die Fallgestaltung ist zwar ein wenig unüblich. Aber wenn der Arbeitgeber die Fahrten angeordnet hat, die Fahrten tatsächlich durchgeführt wurden, und es keine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber gab, wird das Finanzamt die Fahrten anerkennen (müssen).
Eine regelmässige Arbeitsstätte liegt erst dann vor, wenn diese ein mal wöchentlich für mindestens vier Stunden aufgesucht wird, um dort organisatorisches zu erledigen. Dann gilt die Regelung, dass nur die einfache Entfernung mit € 0,30/km angesetzt werden kann.

Nach dem geschilderten Sachverhalt liegen hier Dienstreisen vor, (Reisekosten, ansatzfähig mit € 0,30/km für die Hin-und Rückfahrt), dazu könnten ggf. Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosen abgerechnet werden. (wenn die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden).

Das Finanzamt kann ggf. eine Bescheinigung des Arbeitgebers verlangen, dass Sie an den Meeting teilgenommen haben und dass der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet hat.

Ihr Steuerberater wollte da sicherlich nur auf die etwas ungewöhnliche Fallgestaltung hinweisen und war deshalb mit seinen Ausführungen vorsichtig.
 
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