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kann hausgeld auf mieter übertragen werden?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34012"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>ich schlage vor, Sie dröseln ihr Hausgeld auf in seine Bestandteile und kucken, was davon Sie in die Nebenkostenrechnung aufnehmen können. Dort weißen Sie es entsprechend aus.</p><p>Natürlich kann ein Mieter andere Energiekosten haben, als bei Ihnen bis jetzt, daher müssen sie schauen, was sind Fixkosten und was ist variabel, bzw. könnte beim Mieter anders ausfallen, als zuletzt.</p><p>Instandhaltungskosten für Gemeinschaftsbesitz, auch im Hausgeld enthalten, dürfen nicht (direkt) auf den Mieter übertragen werden, genauso wie Instandhaltungen im separaten Eigentumsanteil. Dafür dürfen Sie jedoch eine Kaution verlangen - 2 Monatsmieten sind "normal". Die K. muß treuhänderisch verwaltet werden, TG/FG (hier bei dt. Einlagensicherung, um ganz sicher zu gehen) sind gut geeignet.</p><p>Gebäude-Versicherungen dürfen auf den Mieter umgelegt werden, jedoch nicht Hausratsversicherungen etc., da diese zu Ihren persönlichen Schutzmaßnahmen gehören und nicht z.B. den Hausrat eines Mieters versichern.</p><p>tip: Falls in Ihrem Hausgeld ein Posten auftaucht, der nach juristischem Ärger riecht, legen Sie es lieber stillschweigend auf die Miete um, so ersparen Sie sich lästige Kosten für riskante Prozesse.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34012"] Hallo, ich schlage vor, Sie dröseln ihr Hausgeld auf in seine Bestandteile und kucken, was davon Sie in die Nebenkostenrechnung aufnehmen können. Dort weißen Sie es entsprechend aus. Natürlich kann ein Mieter andere Energiekosten haben, als bei Ihnen bis jetzt, daher müssen sie schauen, was sind Fixkosten und was ist variabel, bzw. könnte beim Mieter anders ausfallen, als zuletzt. Instandhaltungskosten für Gemeinschaftsbesitz, auch im Hausgeld enthalten, dürfen nicht (direkt) auf den Mieter übertragen werden, genauso wie Instandhaltungen im separaten Eigentumsanteil. Dafür dürfen Sie jedoch eine Kaution verlangen - 2 Monatsmieten sind "normal". Die K. muß treuhänderisch verwaltet werden, TG/FG (hier bei dt. Einlagensicherung, um ganz sicher zu gehen) sind gut geeignet. Gebäude-Versicherungen dürfen auf den Mieter umgelegt werden, jedoch nicht Hausratsversicherungen etc., da diese zu Ihren persönlichen Schutzmaßnahmen gehören und nicht z.B. den Hausrat eines Mieters versichern. tip: Falls in Ihrem Hausgeld ein Posten auftaucht, der nach juristischem Ärger riecht, legen Sie es lieber stillschweigend auf die Miete um, so ersparen Sie sich lästige Kosten für riskante Prozesse. [/QUOTE]
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