G
Gast
Hallo, guten Tag.
Ich habe ein Mehrfamilienhaus.
Das Haus wurde seinerzeit beim Kauf von der Bank finanziert.
Ich habe noch 350.000€ Schulden auf dem haus.
Aber das Haus hat einen Wert in Höhe von 680.000,00€.
Ich bin 68 Jahre alt und habe einen Sohn, der noch studiert.
Aber langfristig überlege ich, dass er mein Haus bekommt, wenn ich nicht mehr da bin.
Ist es besser, jetzt meinen Sohn in das Grundbuch eintragen zu lassen oder erst wenn ich gestorben bin, soll er das haus im Wege der Erbschaft bekommen?
Wenn ich jetzt meinen Sohn ins Grundbuch eintragen lasse, was muss ich beachten?
Darf ich einfach hingehen und ihn so ins Grundbuch eintragen lassen?
Was sagt die Bank dazu?
Muss sie einer Eintragung zustimmen oder nicht?
Außerdem will ich auch verhindern, falls mein Sohn Dummheiten macht, dass dem Objekt etwas zustößt.
Angenommen fällt mein Sohn in den Spielsucht und verzockt sein Besitztum.
Zu seinem Besitztum würde auch das Haus gehören, wenn ich ihn vorher ins Grundbuch aufnehmen lasse.
Oder er unternimmt etwas und meldet Insolvenz. dann ist sein Besitztum ebenfalls gefährdet.
Um in einem solchen Fall das Haus zu schützen, muss ich doch bestimme Klausel ins Grundbuch aufnehmen lassen.
Welche sind das?
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich meinen Sohn eintragen lasse.
Kommt dies einem Verkauf gleich?
Falls ja, muss mein Sohn Grunderwerbssteuer zahlen?
Was ist mit der Schenkungssteuer.
Wann greift diese Steuer?
Danke im Voraus.
Ich habe ein Mehrfamilienhaus.
Das Haus wurde seinerzeit beim Kauf von der Bank finanziert.
Ich habe noch 350.000€ Schulden auf dem haus.
Aber das Haus hat einen Wert in Höhe von 680.000,00€.
Ich bin 68 Jahre alt und habe einen Sohn, der noch studiert.
Aber langfristig überlege ich, dass er mein Haus bekommt, wenn ich nicht mehr da bin.
Ist es besser, jetzt meinen Sohn in das Grundbuch eintragen zu lassen oder erst wenn ich gestorben bin, soll er das haus im Wege der Erbschaft bekommen?
Wenn ich jetzt meinen Sohn ins Grundbuch eintragen lasse, was muss ich beachten?
Darf ich einfach hingehen und ihn so ins Grundbuch eintragen lassen?
Was sagt die Bank dazu?
Muss sie einer Eintragung zustimmen oder nicht?
Außerdem will ich auch verhindern, falls mein Sohn Dummheiten macht, dass dem Objekt etwas zustößt.
Angenommen fällt mein Sohn in den Spielsucht und verzockt sein Besitztum.
Zu seinem Besitztum würde auch das Haus gehören, wenn ich ihn vorher ins Grundbuch aufnehmen lasse.
Oder er unternimmt etwas und meldet Insolvenz. dann ist sein Besitztum ebenfalls gefährdet.
Um in einem solchen Fall das Haus zu schützen, muss ich doch bestimme Klausel ins Grundbuch aufnehmen lassen.
Welche sind das?
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich meinen Sohn eintragen lasse.
Kommt dies einem Verkauf gleich?
Falls ja, muss mein Sohn Grunderwerbssteuer zahlen?
Was ist mit der Schenkungssteuer.
Wann greift diese Steuer?
Danke im Voraus.