Kann im Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden?

Diskutiere Kann im Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden? im Immobilien Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Oder gilt immer die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten? Weil mein Vermieter (wahrscheinlich neuer Vermieter) meinte nun er möchte von...
U

Unregistriert

Oder gilt immer die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten? Weil mein Vermieter (wahrscheinlich neuer Vermieter) meinte nun er möchte von mir 6 Monate Kündigungsfrist haben damit er länger Zeit hat zum suchen. Möchte ich aber nicht. Wie gilt das nun, drei Monate laut Gesetz oder 6 Monate wie im Mietvertrag steht?
 
U

Unregistriert

Unterschreiben Sie das ruhig - eine solche Klausel ist total unzulässig und daher unwirksam, wie ein Blick ins BGB zeigt:

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
 
B

Broiler

Somit bleibt festzuhalten, es sind sogar leicht weniger als drei Monate. Aber so kleinlich wollen wir mal nicht sein. Als Mieter hat man immer die drei Monate, egal wie lange man drin gewohnt hat. Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen jedoch wie im Gesetzestext beschrieben nach 5 und 8 Jahren.
 
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