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kann man bei enterbung auch den pflichtteil ausschliessen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38326"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>hier gibt´s noch eine Einschätzung dazu:</p><p><a href="http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=130544&spid=1296&spk=10&sfk=60">Neuregelung der Pflichtteilsentziehung - Leseprobe - IWW Institut für Wirtschaftspublizistik</a></p><p>->Das hat natürlich ein Jurist geschrieben, das sieht man sofort...</p><p>Das Gesetz ist also moderner geworden - weltanschauliche Unterschiede in der Einstellung und im Lebenswandel sind also kein gültiger Grund mehr - und das ist auch gut, weil diese Entideologisierung auf staatlicher Ebene aus rechtspflegerischen Gründen dringend erforderlich war...</p><p>Der Text ist darüberhinaus deutlich limitiert - was sind z.B. allgemeingültige Weltanschauungen?</p><p>Dann: Was fällt alles unter das Tops "schweres vorsätzliches Vergehen?"</p><p>->Ich gehe jede Wette ein, daß dieser Terminus weitere 2 Dutzend Paragraphen im Gesetz tangiert...</p><p>Was ist in Deutschland der Unterschied zw. einer Straftat und einem -Vergehen-/ jetzt masl abgesehen vom Verkehrsrecht?</p><p>Für mich als Nichtjuristen muß ich sagen: Schlecht erklärt, intransparent, voller impliziter fortgesetzter Relationen...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38326"] Hallo, hier gibt´s noch eine Einschätzung dazu: [url=http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=130544&spid=1296&spk=10&sfk=60]Neuregelung der Pflichtteilsentziehung - Leseprobe - IWW Institut für Wirtschaftspublizistik[/url] ->Das hat natürlich ein Jurist geschrieben, das sieht man sofort... Das Gesetz ist also moderner geworden - weltanschauliche Unterschiede in der Einstellung und im Lebenswandel sind also kein gültiger Grund mehr - und das ist auch gut, weil diese Entideologisierung auf staatlicher Ebene aus rechtspflegerischen Gründen dringend erforderlich war... Der Text ist darüberhinaus deutlich limitiert - was sind z.B. allgemeingültige Weltanschauungen? Dann: Was fällt alles unter das Tops "schweres vorsätzliches Vergehen?" ->Ich gehe jede Wette ein, daß dieser Terminus weitere 2 Dutzend Paragraphen im Gesetz tangiert... Was ist in Deutschland der Unterschied zw. einer Straftat und einem -Vergehen-/ jetzt masl abgesehen vom Verkehrsrecht? Für mich als Nichtjuristen muß ich sagen: Schlecht erklärt, intransparent, voller impliziter fortgesetzter Relationen... [/QUOTE]
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