Kann man Elternzeit auch kurzfristig nehmen?

Diskutiere Kann man Elternzeit auch kurzfristig nehmen? im Sozialleistungen Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Huhu ich habe da mal eine Frage an euch. Angenommen mein Mann möchte die Elternzeit übernehmen, stellt aber fest, das er sich dessen nicht...
J

Jessylin

Huhu ich habe da mal eine Frage an euch.

Angenommen mein Mann möchte die Elternzeit übernehmen, stellt aber fest, das er sich dessen nicht gewachsen ist, könnte ich dann auch nach 3 Monaten meine Elternzeit nehmen und mein Mann geht wieder arbeiten oder wie genau funktioniert das? Bei uns ist das so, ich bin in leitender Position und wollte daher so schnell wie möglich wieder in die Arbeit zurück. Mein Mann würde das auch übernehmen, er weiss aber nicht sicher ob er sich dessen gewachsen ist. Wie genau würde das denn funktionieren? Muss sowas zwingend im Vorfeld geklärt sein oder geht das dann auch kurzfristig?
 
U

Unregistriert

Ach wissen Sie,

Sie klingen wie ein Mädel, das akuten Beratungsbedarf hat!
Als Führungskraft können Sie natürlich nicht so leicht um BR gehen (der rein prinzipiell alles zum Thema weiß, bzw. halt Nachschlagen kann), gell...
Als Führungskraft sollten Sie andererseits in der Lage sein, den Begriff >Elternzeit< in einer sog. Internet-Suchmaschine zu verstauen...

Hier nur soviel:
->Sie können frei wählen, wie lange (also bis max 36Monate)! U.U. funktioniert auch eine je 12monatige Streckung bis zu einem späteren Erziehungsalter (bis 8J/dann 3mal12 Monate ->Beratung!!).
->Bis 8Wo nach Geburt sind Sie als Frau in Mutterschutz, danach(!) beginnt die ev. Elternzeit...
->Im Mutteschutz bekommen Sie das Gehalt weiterhin, aber ev. ohne 13€ Mutterschaftsrtageskohle, die Sie bei der GKV bestellen müssen (PKVler kriegen das ned!).
->12 Monate Elterngeld sind bezahlt (€300-1.800); optionale 2 weitere Jahre kann man unbezahlt freigestellt sein.
->in Betrieben mit >15MA gibt es die gewährleistete Mögl. zur Teilzeittätigkeit (15-30h/KW) ab Ende Mutterschutz.
->inwieweit das in Ihrem Betrieb bei Führungskräften gerne gesehen wird, müssen Sie selber beurteilen!
->Männer, die das gerne beantragen möchten, müssen aufpassen: Da Sie nicht die Gebärende sind, gibt es bürokratische Erschwernisse/ die Zeit kann, um beschäftigungstechnische Nachteile auszuschließen, nicht eher als 8Wochen vorher beantragt werden. Aber auch nicht später => die 24Stundenregelung für Mennes besteht nach Auskunft Ihrer Regierung auch weiterhin fort...
->Mütter die das beantragen wollen, haben bis 7Wochen vorher Zeit; Vorlauf unbestimmt/ insofern ist es die Frage, ob man wirklich 1Woche nach Niederkunft diese bürokratische Hürde aufbauen möchte, oder ob man das nicht tunlichst alles vorher regelt...
->Andererseits hat man in einer Zeit vor den 8Wochen generell, also auch als Frau, keinen Sonderkündigungsschutz. Somit sind Mütter unter dem arbeitsrechtlichem Aspekt wieder auf die 1Woche verwiesen...
->die ansonsten seeehr eingeschränkten außerordentlichen Kündigungsmögl. regelt der §18BEEG (BundesElterngeld- und ElternzeitGesetz).
->da Sie als Führungskraft ja nicht zum BR gehen können (der rein theoretish ein Forformuliertes dann zu HR (Persobüro) schickt...), müssen Sie das wieder alleine mit sich abmachen, bzw. halt mit Ihrem Anwalt...
->Die Elternzeit ist verbindlich zu beantragen, und zwar bei HR!
->Lediglich bei Geburt eines zweiten Kindes innrerhalb der ersten 12Monate(...) kann die alte Elternzeit abgebrochen (und Hinten angehängt) werden...soviel zur staatlich enforcierten Familienplanung.

BEEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 
J

Jessylin

Es wurde jetzt alles aufgezählt was ich schon wusste. Was ich nicht weiss ist ob ich in die Elternzeit einsteigen kann, wenn mein Mann es nicht bewältigen kann.
 
U

Unregistriert

Habe ich doch ausführlich erläutert:
->Mütter können Elternzeit bis 7 Wochen vorher beantragen - fix und fertig!
Kündigungschutz haben diese dabei nur, wenn sie es faktisch in der Woche nach Niederkunft tun...
->Männer müssen dagegen 8Wochen vorher beantragen und gar nicht vorher, da Sie nur diese 24h haben, wo effektiv der Kündigungschutz gilt, bzw. eine kürzere Frist wie bei dem Frauen wird hier nicht gewährt - fix und fertig beantragen!

=>SIE können also nach der Geburt z.B. 3Monate nehmen, aber Sie müssen schauen, daß HR den Antrag bekommt...
Ihr Menne kann z.B. daran anschließen, indem er nach 4 Wochen Ihres Zuhauseseins - genau in den betreffenden 24h SEINEN Antrag einreicht...
Bezahlt werden bei Ihm dann noch max. 9 Monate (in dem Bsp.!).
Daß SIE nochmal ablösen, ist nicht vorgesehen, es sei denn Sie lassen sich von einer Beratung die Story mit 3*12 Monate verklickern, aber das ist dann jeweils 1 volles Jahr, wo Sie im Betrieb fern sind, bzw. nur Teilzeit vereinbaren könne/ außerdem bekommen Sie dabei auf 24Monate kein Geld, bzw. halt Teilzeitgehalt).
Ansonten geht nur noch der Weg, daß Sie praktisch einen 2.Braten schmeißen.

->Das ist insgesamt nicht das erste Mal, daß ein dt. Sozialgesetz bürokratisch und unflexibel ist...
 
W

Warwick

Soll also heißen: Mann geht in Elternzeit, ist nach 3 Monaten überfordert und Frau (Mutter) darf die restliche Elternzeit dann nicht leisten, seh ich das richtig? Da kann man wohl in der Tat von unflexibel sprechen. Die Politiker glauben wohl, Bürger sind Maschinen, die einfach zu funktionieren haben. So ein Schwachsinn...
 
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Kann man Elternzeit auch kurzfristig nehmen?

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