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Kann man Elternzeit auch kurzfristig nehmen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 39888"]</p><p>Habe ich doch ausführlich erläutert:</p><p>->Mütter können Elternzeit bis 7 Wochen vorher beantragen - fix und fertig!</p><p> Kündigungschutz haben diese dabei nur, wenn sie es faktisch in der Woche nach Niederkunft tun...</p><p>->Männer müssen dagegen 8Wochen vorher beantragen und gar nicht vorher, da Sie nur diese 24h haben, wo effektiv der Kündigungschutz gilt, bzw. eine kürzere Frist wie bei dem Frauen wird hier nicht gewährt - fix und fertig beantragen!</p><p></p><p>=>SIE können also nach der Geburt z.B. 3Monate nehmen, aber Sie müssen schauen, daß HR den Antrag bekommt...</p><p>Ihr Menne kann z.B. daran anschließen, indem er nach 4 Wochen Ihres Zuhauseseins - genau in den betreffenden 24h SEINEN Antrag einreicht...</p><p>Bezahlt werden bei Ihm dann noch max. 9 Monate (in dem Bsp.!).</p><p>Daß SIE nochmal ablösen, ist nicht vorgesehen, es sei denn Sie lassen sich von einer Beratung die Story mit 3*12 Monate verklickern, aber das ist dann jeweils 1 volles Jahr, wo Sie im Betrieb fern sind, bzw. nur Teilzeit vereinbaren könne/ außerdem bekommen Sie dabei auf 24Monate kein Geld, bzw. halt Teilzeitgehalt).</p><p>Ansonten geht nur noch der Weg, daß Sie praktisch einen 2.Braten schmeißen.</p><p></p><p>->Das ist insgesamt nicht das erste Mal, daß ein dt. Sozialgesetz bürokratisch und unflexibel ist...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 39888"] Habe ich doch ausführlich erläutert: ->Mütter können Elternzeit bis 7 Wochen vorher beantragen - fix und fertig! Kündigungschutz haben diese dabei nur, wenn sie es faktisch in der Woche nach Niederkunft tun... ->Männer müssen dagegen 8Wochen vorher beantragen und gar nicht vorher, da Sie nur diese 24h haben, wo effektiv der Kündigungschutz gilt, bzw. eine kürzere Frist wie bei dem Frauen wird hier nicht gewährt - fix und fertig beantragen! =>SIE können also nach der Geburt z.B. 3Monate nehmen, aber Sie müssen schauen, daß HR den Antrag bekommt... Ihr Menne kann z.B. daran anschließen, indem er nach 4 Wochen Ihres Zuhauseseins - genau in den betreffenden 24h SEINEN Antrag einreicht... Bezahlt werden bei Ihm dann noch max. 9 Monate (in dem Bsp.!). Daß SIE nochmal ablösen, ist nicht vorgesehen, es sei denn Sie lassen sich von einer Beratung die Story mit 3*12 Monate verklickern, aber das ist dann jeweils 1 volles Jahr, wo Sie im Betrieb fern sind, bzw. nur Teilzeit vereinbaren könne/ außerdem bekommen Sie dabei auf 24Monate kein Geld, bzw. halt Teilzeitgehalt). Ansonten geht nur noch der Weg, daß Sie praktisch einen 2.Braten schmeißen. ->Das ist insgesamt nicht das erste Mal, daß ein dt. Sozialgesetz bürokratisch und unflexibel ist... [/QUOTE]
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