Kann mein Arbeitgeber den Erziehungsurlaub verweigern?

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SiMoeNe

Nächstes Frühjahr erwarte ich mein Kind. Nun hab ich aber von einer Bekannten gehört das der Chef den Erziehungsurlaub nicht genehmigen brauch wenn die betriebliche Situation es erfordert. Stimmt das denn?
 
S

Schnappi

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hallo,

ich war in einer naja fast gleichen situation: bei mir geht es nicht direkt um erziehungsurlaub sondern um urlaub für normale Kinderbetreuung. ich werde mal genauer- ich habe eine 10 Jährige Tochter... bisher hatte sich meine mutter nach der Schule um die Kleine gekümmert, nach einem Krankheitsfall ist dass nun nicht mehr möglich und ich habe vor ca. 4 Monaten bei mir in der Personalverwaltung gebeten meine Stunden von 40 Stunden die Woche auf 30 Stunden zu reduzieren - hatte tierischen stress deswegen, weil´s angeblich nicht geht (auch aus betrieblichen Gründen) und letztendlich habe ICH recht bekommen. Mit Arbeitsgericht und so weiter ging es gott sei dank noch nicht, die haben sich wohl auch schlau gemacht und gemerkt, dass ich mit meiner Situation da im Recht bin.

habe mal zu erziehungsurlaub geguckt, da habe ich das hier gefunden -> hier wird von unter 15h nur mit Zustimmung mit AG gesprochen.

Für meinen Fall habe ich dass zur hier gefunden und hier wird auch bestätigt, dass es möglich ist.

Das problem bei dir ist ja, dass du komplett frei brauchst und 15Stunden dann wohl nicht für die in Frage kommen??? Mhmm, vielleicht wird das wirklich das Problem an der Sache sein.

Ich hatte mich bei unserem Betriebsrat informiert und sie haben mir einfach recht gegeben, da wurde jetzt zwar von seiten der Geschäftsleitung schon stress gemacht, aber im nachhinein ist das glimpflich abgelaufen und ich habe auch jetzt keinen Ärger deswegen mehr und ich arbeite nur noch die 30 Stunden.

Wenn du aber belegen kannst, dass du den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen musst, weil der Partner nicht in der Lage ist - dann müßte man da doch was machen können! Habt ihr einen Betriebsrat oder eine Gleichstellungsbeautragte?
 
A

Arthur

Entschuldigt, daß ich mich jetzt einmische, aber Erziehungsurlaub ist, soweit ich weiß, gesetzlich geregelt.

Ich bin kein Rechtsexperte, daher ist das hier auch nur meine Meinung.

Für die Kinderbetreuung muss ja gesorgt werden und genau dafür ist ja auch der Erziehungsurlaub gedacht. Der Arbeitgeber muss sich dann Gedanken machen, wie der die Stelle bis zum Ende des Erziehungsurlaubes weiterhin besetzt, nicht der Arbeitnehmer.

Worau Arbeitgeber immer sehr allergisch reagieren sind die Worte "Arbeitsgericht". Sollte Dein Arbeitgeber ein Problem mit der Sache haben sag ihm einfach, daß es andernfalls Dein Anwalt vor dem Arbeitsgericht klären wird. Sowas wirkt meist Wunder.
 
S

Schnappi

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Hallo,

klar "Arbeitsgericht" ist immer ein rotes Tuch. Eigentlich können da nur beide Parteien verlieren! Ich hätte jedenfalls keine Lust mehr weiterzuarbeiten, wenn ich gegen meinen vorgesetzten erstmal vor Gericht gehen muss!
 
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Kann mein Arbeitgeber den Erziehungsurlaub verweigern?

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