M
martha
hallo und einen guten tag,
bin leider etwas zu früh witwe geworden und beziehe nun witwenrente. arbeiten tu ich nur auf teilzeitbasis. zusammen mit der witwenrente komme ich aber über die pfändungsgrenze. könntet ihr mir weiterhelfen ob die witwenrente zum pfändbaren einkommen zählt oder nicht?
bin leider etwas zu früh witwe geworden und beziehe nun witwenrente. arbeiten tu ich nur auf teilzeitbasis. zusammen mit der witwenrente komme ich aber über die pfändungsgrenze. könntet ihr mir weiterhelfen ob die witwenrente zum pfändbaren einkommen zählt oder nicht?