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kann nießbrauchsrecht wieder entzogen werden?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 31507"]</p><p>Normal nicht!</p><p></p><p>Es besteht ganz grundsätzlich für Bürger der BRD die Möglichkeit, eine "unmögliche Person" bei dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten kann die Behörde, bzw, ein psychologischer MA den/die Betreffende(n) vorladen um das zu machen, was im Volksmund `Idiotentest´ genannt wird. </p><p>Ganz einfach ist das aber nicht; da sollte dann schon ein wissenschaftlich belastbares Ergebnis rauskommen. So eins, wo die Dame quasi in die Geschlossene eingewiesen wird - das passiert in der BRD manchmal ganz schnell und manchmal (leider) überhaupt nicht. Die Dame hat auch Rechte! D.h. ganz grundsätzlich, so lange Sie zurechnungsfähig ist und nicht als "verrückt" ausgewiesen, kann Sie Ihnen eine Retourkutsche verpassen. Das dt. Recht kennt da §§ wie z.B. üble Nachrede oder Beleidigung, Rufmord, etc. Diese Vorwürfe sind ganz grundsätzlich belastbar, heißt es kann bei entspr. Schwere zu Haftstrafen kommen, sonst zahlen Sie halt bei Verurteilung eine Strafe (und gelten auch als vorbestraft ab best. Höhe).</p><p></p><p>2 von 3 Mordverhandlungen vor dt. Gerichten entpuppen sich übrigens als `Beziehungstat´. Bei besondere Belastung (Heimtücke, Grausamkeit...) kann neben den 15 Jahren Haft manchmal die berüchtigte Sicherungsverwahrung verhängt werden. Das nur zur Hintergrundorientierung, wenn wir sowiso gerade über das Justizsystem schwätzen...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 31507"] Normal nicht! Es besteht ganz grundsätzlich für Bürger der BRD die Möglichkeit, eine "unmögliche Person" bei dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten kann die Behörde, bzw, ein psychologischer MA den/die Betreffende(n) vorladen um das zu machen, was im Volksmund `Idiotentest´ genannt wird. Ganz einfach ist das aber nicht; da sollte dann schon ein wissenschaftlich belastbares Ergebnis rauskommen. So eins, wo die Dame quasi in die Geschlossene eingewiesen wird - das passiert in der BRD manchmal ganz schnell und manchmal (leider) überhaupt nicht. Die Dame hat auch Rechte! D.h. ganz grundsätzlich, so lange Sie zurechnungsfähig ist und nicht als "verrückt" ausgewiesen, kann Sie Ihnen eine Retourkutsche verpassen. Das dt. Recht kennt da §§ wie z.B. üble Nachrede oder Beleidigung, Rufmord, etc. Diese Vorwürfe sind ganz grundsätzlich belastbar, heißt es kann bei entspr. Schwere zu Haftstrafen kommen, sonst zahlen Sie halt bei Verurteilung eine Strafe (und gelten auch als vorbestraft ab best. Höhe). 2 von 3 Mordverhandlungen vor dt. Gerichten entpuppen sich übrigens als `Beziehungstat´. Bei besondere Belastung (Heimtücke, Grausamkeit...) kann neben den 15 Jahren Haft manchmal die berüchtigte Sicherungsverwahrung verhängt werden. Das nur zur Hintergrundorientierung, wenn wir sowiso gerade über das Justizsystem schwätzen... [/QUOTE]
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