Keine Krankenversicherung - Nachzahlung?

Diskutiere Keine Krankenversicherung - Nachzahlung? im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo Zusammen, es hat sich letztens herausgestellt das ich die letzten 2 Jahre nicht krankenversichert war. Ich habe bei einer Bekannten einen...
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Richard

Hallo Zusammen,

es hat sich letztens herausgestellt das ich die letzten 2 Jahre nicht krankenversichert war. Ich habe bei einer Bekannten einen 400 Euro Job angefangen und habe immer gedacht dass meine Beiträge auch hier bezahlt werden.

Da es ein Bekannter war, haben wir uns damals auch nicht viel darüber informiert und einfach einen normalen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Doch nun sind 1,5 bis 2 Jahre vorrüber und ich wollte mal wieder zum Arzt da ich starke Bauchschmerzen hatte. Gab dort meine Versicherten Karte ab welche halt nicht angenommen wurde.

Ich wurde zwar trotzdem behandelt aber muss die Kosten jetzt selber dafür zahlen.

Ich ging am nächsten Tag zu meiner Versicherung um die Sache zu klären und dort stellte es sich nun heraus das ich wegen der 400 Euro job nicht krankenversichert war.

Nun möchten die von mir alle Beiträge der letzten 2 Jahre haben, damit ich dort wieder einsteigen kann.
Das macht etwas mehr als 3000 Euro.

Das Geld habe ich derzeit natürlich nicht und die anderen Kassen möchten dasselbe.

Was muss ich jetzt machen?

Muss man diese Beiträge nachzahlen?

Soll ich jetzt Hartz 4 anmelden damit die Kosten beglichen werden?

Ich brauche eure Hilfe!

Richard
 
FINO

FINO

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Hallo, Richard

wenn du in Deutschland angemeldet bist musst du auch irgendwo versichert werden oder nachweisen, dass du versichert bist.

Angenommen du gehst zu einer Versicherung und willst Mitglied werden, fragt dich die neue Versicherung, wo du bisher versichert warst.

Die neue Versicherung wird deine Aufnahme verweigern, wenn du keine Bescheinigung von deiner bisherigen Versicherung hast.

Angenommen, du warst in den letzten 2 Jahren nicht versichert, dann musst du rückwirkend die Beiträge nachträglich einzahlen.

Wenn du, wie du sagst, dass nötige Geld nicht hast, musst du zu deiner Behörde gehen und dort um die Übernahme der Forderungen stellen.

Unter Umständen bekommst du von dort Unterstützung. Aber unversichert darf in Deutschland niemand bleiben.

Es gibt immer eine Lösung.

Du musst nur danach suchen.

Gruß
 
G

Gast

Du musst nicht nachzahlen, wenn Du nach einer Unterbrechung im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft(Arbeitnehmer, Alg2) die Kasse innerhalb von 14Tagen nach Eintritt der Pflichtmitgliedschaft neu wählst (Einschreiben+Rückschein)
Du teilst mit dem Mitgliedsantrag die Unterbrechung und dass §5 Abs. 5a oder 5 SGB5 nicht zutrifft, mit.
Nun fragt die neue andere Kasse bei der Rentenversicherung an und stellt eine andere, vorhergehende Kasse und die Unterbrechung fest.
Nun bist Du nach §5 Abs. 1 Nr. 1-12 wieder versichert und die alte Sache ist "geheilt".
§5 Abs. 1 Nr.13 hat sich erledigt, dafür wäre die letzte Kasse zuständig.(Pflichtversicherung per Gesetz, wenn keine andere Absicherung im Krankheitsfall.)
Ich war seit 2007 nicht mehr versichert und habe problemlos und ohne Nachzahlung neu gewählt.
 
G

Gast

Hallo Gast,
leider wirft dein Beitrag unzählige Fragen auf.
Wann hast du dich denn wieder krankenversichert?
Ich versteh nicht: du hast dich versichert und von deinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht? und dir ganz schnell wieder ne neue gesucht. Die neue KV fragt nicht weiter nach und will nur die Kündigungsbestätigung?

Ich würd mich über eine Antwort echt freuen.

Mfg
 
G

Gast

Hallo,

nein, ich habe natürlich eine andere Kasse gewählt und im Mitgliedsantrag angegeben, dass ich zuvor nicht selbständig war und der Ausschlusstatbestand nach Absatz 5a bzw. 5 SGB V nicht zutrifft und ich die letzten 18Monate nicht versichert war. Lest mal den Gesetzestext im SGB5 nach.
War alles kein Problem, die Kündigungsbestätigung war nicht erforderlich, woher auch nehmen, wenn die letzte Kasse sich nie gemeldet hat?
 
G

Gast

Wenn Ihr zu blöd seid und Euch bei der letzten Kasse meldet und nicht nachweislich vom Wahlrecht bei einer anderen Kasse selbst Gebrauch macht, wie es im SGB5 steht: Selbst Schuld.
Ich kann den Blödsinn von der Nachzahlung nicht mehr hören und selbst bei ALG2: Alg2-Antrag am 1. des Monates stellen, weil der Antrag ja zum ersten des Monates zurückwirkt, dann die Kasse nachweislich (Einschreiben) schnell wählen: Wer sich aufs Amt verlässt ist verlassen, die geben oft erst Geld raus, wenn ein Mitgliedsantrag vorliegt(rechtswidrig). Das Kind wird hin und her geschaukelt. Was soll der ganze Blödsinn ?
 
G

Gast

Ich musste Rückwirkend nachzahlen.

Hallo,

Ich drei Monate lang nicht versichert gewesen.

Ich wurde von der AOK zwar aufgenommen musste aber die drei Monate, Mitgliedschaft nachholen und die nich gezahlten Beiträge für diese Monate nachzahlen.

Zu Info.

Gruß
 
S

skeptiker

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Hallo, vielleicht finde ich hier Hilfe oder Tipps...

Ich bin seit Jahren (min. seit 2006, ich weiss es tatsächlich nicht mehr genau) nicht krankenversichert (bin damals aus wirtschaftl. Gründen ausgetreten, hab zuwenig verdient).
Nun ist vieles schiefgelaufen, ich muss ALGII beantragen und natürlich auch zurück in die KV. d.h. ich soll mir einen KV-Nachweis besorgen.
Ich war in all den Jahren nicht einmal beim Arzt, hab nie mehr als ca. €600 verdient (ausgetreten bin ich als die KK ca. €200/Monat von mir wollte) und fürchte nun, dass die KK alles zurückfordert und ich auf einem Berg Schulden sitze.
Es ist doch eh schon alles so dramatisch bei mir... :(
 
sabrina

sabrina

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Hallo, Skeptiker

Warum hast du überhaupt diesen Namen angenommen, wenn du doch auf der Suche nach einer Lösung bist?

Macht ja nichts. Es ist schon mal passiert. Aber gut, dass du jetzt wieder den richtigen Weg suchst.

Vergiss mal die Vergangenheit und denke eben an die Zukunft.

Sage dir, dass du den richtigen Weg finden wirst und siehe da, es begegnet dir jemand, der dein Problem im nu löst.

Gehe einfach zu der Behörde und schildere deine Lage und man wird dir bestimmt behilflich werden und dir einen neuen und zwar schuldenlosen Beginn ermöglichen...

Gehe hin und es wird dir geholfen....

Gruß
Sabrina
 
S

skeptiker

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Die Behörde (das Jobcenter) sagte, sie könne dahingegend nichts für mich tun, ich müsse es selbst mit der Krankenkasse regeln - ich solle mich aber auf Rückforderungen einstellen...
 
sabrina

sabrina

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Hallo,

Du sagtest ja, dass du nichts hast und ALGII oder HARTZ IV beantragen willst. Du bist sowieso mittellos. Was will man dir annehmen, was du nichts hast?

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
S

skeptiker

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Naja, das wäre ja eben der GAU - wenn es keine Möglichkeit gibt, irgendwie um die Rückerstattung aller Beiträge herumzukommen, hieße das Abstottern der Schulden in Raten oder gar Privatinsolvenz.
 
marco

marco

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Hi, Skeptiker

ein Gau sieht ganz anders aus. Du gehst einer Beschäftigung nach.

Dann heiratest du und bekommst 3 Kinder.

Kaufst dir ein Haus auf Raten.

Deine Frau geht auch arbeiten.

Alles ist in geregelten Bahnen.

Dann fährt du mit dem Auto in den Urlaub.

Du baust in Italien oder in Polen oder in Holland oder in Bayern ein Autounfall.

Deine Frau wird schwer verletzt.

Deine Kinder fliegen aus dem Fenster.

Du brichst dir das Genick. Und es wird festgestellt, dass du den Beitrag für deine Autoversicherung nicht bezahlt hast.

Deine neue Karre ist total Schrott.

Die Versicherung zahlt den Schaden des Gegners nicht.

Dann wirst du auch noch beraubst.

Dein gesamtes Geld wird dir gestohlen.

Du bist nicht bei der ADAC nicht Mitglied.

Dann wirst du mit der Familie nach Hause geholt. Die Gesamtkosten werden dir auferlegt.

Dein Arbeitgeber muss dich kündigen.

Deine Raten fürs Haus kannst du nicht bezahlen.

Du fliegst aus dem Haus, weil dein Haus versteigert werden muss.

Deine Kinder erholen sich aber deine Frau bleibt für immer Querschnitt gelähmt.

Auch du kannst nie mehr arbeiten....


Soll ich noch weiter aufzählen oder ist das für dich ein Super-GAU genug?

Mann, du hast Sorgen.

Gehe und suche dir eine Arbeit. Mit Sicherheit wirst du nachweisen können, dass du in den letzten Jahren auf die faule Haut gelegen hast.

Ist auch dein Recht.

Dann wird man dein Super-Gau schon lösen können.

Aber den Anfang musst du machen...


Gruß
 
S

skeptiker

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Ich erspare Dir und mir, den Müll zu kommentieren, sorry Marco.
 
FINO

FINO

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Hi, Skeptiker

Auch bei voller Verständnis für deine Lage, wäre es wirklich verkehrt von einem GAU zu sprechen.

Die Schilderungen von Marco sind wohl übertrieben und werden dir auch nicht viel helfen aber für einen Vergleich sind diese Aufführungen schon sinnvoll.

Dein Lage ist nicht hoffnungslos. Das will der Marco wahrscheinlich zum Ausdruck bringen.

Gruß
 
G

Gast

SGB V-Frage oder andere Lösungen

Hallo zusammen
ich habe da so ein ähnliches Problem und brauch dringend hilfe.
Sicherlich kein SuperGau aber Zahlungen fallen mir dennoch schwer.

Ich bin mein ganzes Leben bei der AOK versichert,
Familienversichert, danach Studentenversichert, zwischendurch einmal über die Arge (ALG II) und danach habe ich mein Studium weiter gemacht, aber mich vergessen bei der AOK wieder als Student zu melden.
DH die Arge hat bis Februar gezahlt und ab März hätte ich mich als Studentin melden müssen.

Wollte nun zur AOK und die haben erstmal gefragt was bisher war, bzw von Februar bis jetzt.
Kann ja wohl nicht sein das ich nicht versichert war und wenn doch muss ich einen Nachweis der letzt KV einreichen. Also meine Kündigung.
Die habe ich ja nicht, weil ich nicht versichert war.
Direkt ein Tag später habe ich Post von der AOK ich soll mich zu meiner aktuellen Situation melden, und das Nachzahlung fällig sind, wenn ich nicht versichert war.
Das wären nun 7Mon.

Was soll ich nun tun?
Für den einen mögen es nur 7Mon sein, aber woher soll ein Student das schon nehmen wenn nicht stehlen!?
Soll ich mich also bei der AOK melden und innerhalb von 14Tagen wechseln?
Sowas geht doch nicht einfach so...die werden mir das nie bestätigen solange die Nachzahlung nicht da ist.

Es wäre super gut wenn mir jemand helfen könnte.
Es ist mit Sicherheit nicht vergleichbar mit vielen anderen Schicksalen, aber würde mich dennoch über eine helfende Antwort oder Rat freuen.
7Mon tun einer Studentin schon weh.

Daher würde ich mich sehr freuen hier eine Antwort zu bekommen.

MFG
ratlose Studentin
 
hans08

hans08

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Liebe ratlose Studentin,

ich stand in meinem Studium vor einer ähnlichen Situation, weil ich vorher Finanzberater und KV-Spezialist war und mich gerne um mein Recht gestritten habe ...

Du kommst um diese Zahlung leider nicht herum. Wir haben in Deutschland seit Mitte 2007 eine Krankenversicherungspflicht für JEDEN.

Selbst wenn du jetzt wechseln wüdest, müsste die anderen KV von dir rückwirkend die Beiträge verlangen ...

ALLERDINGS:

Steck deinen Kopf nicht in den Sand! Sieben Beiträge a 70€ sind auch 490€ - nicht wenig für eine Studentin.
Bei der Krankenversicherung arbeiten auch nur Menschen!
Schildere deine Situation in einer Filiale, stelle dich geläutert da - denn die Nachweise zu erbringen ist deine Pflicht und biete eine geringe Teilzahlung an! Damit zeigst du dein Entgegenkommen und bekommst es sicher in mit 25-50€ zusätzlich im Monat deine Beitragsschulden abzustottern.

Das ist leider die einzige Alternmative für dich (neben einen Kleinkredit oder einen Familienmitglied welches dir finanziel helfen kann)

Beste Grüße

hans08
 
hans08

hans08

Erfahrener Benutzer
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@ Skeptiker

ist bei dir schon was neues rausgekommen?

Mein Tipp an dich ist ähnlich wie der an die ratlose Studentin

Du könntest allerdings noch den langen Weg nehmen und für die Verahndlung mit der KV nachweisen das du nahezu nichts verdient hast - vielleicht kannst du so einige Beiträge vom Amt zahlen lassen.

Ach so, ausserdem noch: Das ein Angestellter beim Amt dir nicht sofort vor Freude in die Hände klatschend diese Beiträge abnimmt ist klar.

Bei dir geht es ja um eine etwas größere Summe - hole dir einen Beratungshilfeschein vom Amt, gehe zum Anwalt und strebe ggf. auch eine Klage vor einem Verwaltungsgericht an!

Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen fassen!

Gruß

hans08
 
G

Gast

Wechsel?

Hier nochmal die ratlose Studentin...

was ist denn aber mit der Sache von

Du musst nicht nachzahlen, wenn Du nach einer Unterbrechung im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft(Arbeitnehmer, Alg2) die Kasse innerhalb von 14Tagen nach Eintritt der Pflichtmitgliedschaft neu wählst (Einschreiben+Rückschein)
Du teilst mit dem Mitgliedsantrag die Unterbrechung und dass §5 Abs. 5a oder 5 SGB5 nicht zutrifft, mit.
Nun fragt die neue andere Kasse bei der Rentenversicherung an und stellt eine andere, vorhergehende Kasse und die Unterbrechung fest.
Nun bist Du nach §5 Abs. 1 Nr. 1-12 wieder versichert und die alte Sache ist "geheilt".
§5 Abs. 1 Nr.13 hat sich erledigt, dafür wäre die letzte Kasse zuständig.(Pflichtversicherung per Gesetz, wenn keine andere Absicherung im Krankheitsfall.)
Ich war seit 2007 nicht mehr versichert und habe problemlos und ohne Nachzahlung neu gewählt.
Hat das schonmal jemand gemacht?
Kann das tatsächlich klappen?
Einfach bei der alten anmelden (mit Nachzahlungsbescheid), innerhalb von 14Tagen kündigen und mit der Kündigung woanders hin?
Allerding seh ich da das Problem, ob die AOK das nicht unnötig in die Länge zieht...also meiner Kündigung/-sbestätigung erst nach Zahlungseingang der Nachzahlung zustimmt!?

Hat das schon mal jemand gemacht?
Funktioniert das?

Es handelt sich um 7x77Euro...ja vielleicht nicht SOOOO viel Geld, aber knappe 540Euro hat man als Studentin nicht übrig, geschweige denn 110Euro um das ganze abzustottern über MONATE.
Wovon soll man das zahlen?Habe keine 30-50Euro monatlich zu verschenken (zzgl.zur Miete/Auto und Co)
Ich hätte auch gerne einen Rechtsbeistand gewählt, aber da ich noch keine Rechtsschutz habe würde das nur unnötig teuer werden.

Wie gesagt hat das mit dem Wechsel-Ding schon mal wer gemacht?
Kann das echt funktionieren?

Altenativ habe ich an eine private KV gedacht, und auch Angebote gefunden, die mit mir die Nachzahlungsmonate umgehen, allerdings gehen die regulär ab 110Euro los...

Es gibt da echt keinen Weg raus?
Ich meine nen Strafabschlag kassieren ist ja ok...aber 200 hätten es auch getan, statt des exakten Versäumnisbeitrag.
 
G

Gast

Wechsel?

...bzw statt bei der alten anzumelden, einfach direkt zu einer anderen und sagen man war nicht versichert und hat kein kündigung?
Das habe ich versucht...die haben mich an meine KV bis Februar verwiesen und meinten ich muss von denen erst ne Kündigung haben sonst nehmen die mich nicht.

Also jetzt zur alten oder doch zu einer neuen?
 
Thema:

Keine Krankenversicherung - Nachzahlung?

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