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Keine Steuererklärung bei Steuerklasse 3 und 5?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 32957"]</p><p>Die A...gesichter,</p><p></p><p>die Ihne erzählen, daß man keine Erklärung machen braucht, wollen bloß, daß Sie keine Erstattungen geltend machen...</p><p>Nur zum Bsp.:</p><p>-Arbeitnehmerpauschbetrag -mittlerweile € 1000,-.</p><p>-Pendlerpauschale.*</p><p>-Girokontopauschale.</p><p>-RiesterRente (bis 2100,-/p.a. minus erwartbarer Zulage).</p><p>-Beiträge zur RV sowie KV.</p><p>-Beiträge zu Vorsogeversicherungen.</p><p>-Beiträge zu Berufsverbänden (z.B. Gewerkschaft)</p><p>-Zivilprozesskosten (neu!).</p><p>-Handwerkerkosten ("ich hatte aber keine Handwerker da!" -> so, und was ist mit dem Kaminfeger?!).</p><p>-Vorsorgenanlagen für Kinder, auch Enkel.</p><p></p><p>*Urteile anhängig, genau wie beim Soli und noch was Drittem; ohne Erklärung werden Sie kaum je Gelegenheit haben, da was nachzufordern. Aktuell bekommen Steurpflichtige mit dem Steuerbescheid einige Vorläufigkeitsvermerke zugestellt, heißt wenn die Sachen im Verbrauchersinne entschieden werden sollten, bekommen sie Dinge anerkannt, die bis dahin abschlägig beschieden wurden. Wie immer in der BRD: Sie müssen alles beantragen; was Sie nicht beantragen, bekommen Sie auch nicht...</p><p>Das nächte Mal, wenn ein Politker sein Maul in Ihrer gegenwart aufmacht und Sie nicht ab- oder umschalten können, gehen Sie bitte sicher, daß Sie doppelten Gehörschutz tragen - innen Stöpsel und außen eine "MickeyMouse".</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 32957"] Die A...gesichter, die Ihne erzählen, daß man keine Erklärung machen braucht, wollen bloß, daß Sie keine Erstattungen geltend machen... Nur zum Bsp.: -Arbeitnehmerpauschbetrag -mittlerweile € 1000,-. -Pendlerpauschale.* -Girokontopauschale. -RiesterRente (bis 2100,-/p.a. minus erwartbarer Zulage). -Beiträge zur RV sowie KV. -Beiträge zu Vorsogeversicherungen. -Beiträge zu Berufsverbänden (z.B. Gewerkschaft) -Zivilprozesskosten (neu!). -Handwerkerkosten ("ich hatte aber keine Handwerker da!" -> so, und was ist mit dem Kaminfeger?!). -Vorsorgenanlagen für Kinder, auch Enkel. *Urteile anhängig, genau wie beim Soli und noch was Drittem; ohne Erklärung werden Sie kaum je Gelegenheit haben, da was nachzufordern. Aktuell bekommen Steurpflichtige mit dem Steuerbescheid einige Vorläufigkeitsvermerke zugestellt, heißt wenn die Sachen im Verbrauchersinne entschieden werden sollten, bekommen sie Dinge anerkannt, die bis dahin abschlägig beschieden wurden. Wie immer in der BRD: Sie müssen alles beantragen; was Sie nicht beantragen, bekommen Sie auch nicht... Das nächte Mal, wenn ein Politker sein Maul in Ihrer gegenwart aufmacht und Sie nicht ab- oder umschalten können, gehen Sie bitte sicher, daß Sie doppelten Gehörschutz tragen - innen Stöpsel und außen eine "MickeyMouse". [/QUOTE]
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