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<p>[QUOTE="Yaschir, post: 32442, member: 1461"]</p><p>Ich bin seit 1.10. Student an ner "normalen Uni", also Präsenzstudium, also auch für den Zeitraum wo Gebühren angefallen sind. Mein Fehler laut Bank war das sie Studienbescheinigung erst zum Jahreswechsel erhalten haben. --> War immer "berechtigt" ein kostenloses Konto zu führen.</p><p></p><p>Danke für die Tipps, aber bin mit meinen anderen Konten zufrieden, habe das eine Konto (wo jetzt die Gebühren angefallen sind) nur als Referenzkonto für das Onlinebanking, das möchte ich mir als letzten Pfeiler in der realen Welt erhalten <img src="/styles/default/xenforo/smilies-oc24/tongue.png" class="smilie" alt=":p" title="Stick Out Tongue :p" data-shortname=":p" /></p><p></p><p>--> Müssen sie mir die gebühr zurückerstatten? Wenn nein, auf dem Kontoauszug steht ja das sie mir die Gebühr für 4 QT. erstattet haben, haben sie aber nur zur hälfte, ist ein Auszug nicht ein Dokument mit Anrecht auf Richtigkeit? --> müssten des Auszug ändern?</p><p></p><p>Hoffe konnte mein Anliegen jetzt besser rüberbringen (-:</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Yaschir, post: 32442, member: 1461"] Ich bin seit 1.10. Student an ner "normalen Uni", also Präsenzstudium, also auch für den Zeitraum wo Gebühren angefallen sind. Mein Fehler laut Bank war das sie Studienbescheinigung erst zum Jahreswechsel erhalten haben. --> War immer "berechtigt" ein kostenloses Konto zu führen. Danke für die Tipps, aber bin mit meinen anderen Konten zufrieden, habe das eine Konto (wo jetzt die Gebühren angefallen sind) nur als Referenzkonto für das Onlinebanking, das möchte ich mir als letzten Pfeiler in der realen Welt erhalten :P --> Müssen sie mir die gebühr zurückerstatten? Wenn nein, auf dem Kontoauszug steht ja das sie mir die Gebühr für 4 QT. erstattet haben, haben sie aber nur zur hälfte, ist ein Auszug nicht ein Dokument mit Anrecht auf Richtigkeit? --> müssten des Auszug ändern? Hoffe konnte mein Anliegen jetzt besser rüberbringen (-: [/QUOTE]
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