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Unregistriert
Hallo
Site 2003 bis heute zahle ich ständig mönatliche Krankentagegeld Beitrag i.H.v 29,53 €. Basis dafür war die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wo der Gewinn in 2002 ergab 18.000,00 €
Der Gewinn seit dem war immer unter die 18.000,00 €
Die Frage ist, kann ich auf rückwirkende Bearbeitung/Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge bestehen, zumindest was nicht verjährt ist seit 01.01.2008 schätze ich mal?
Viele Grüße
Site 2003 bis heute zahle ich ständig mönatliche Krankentagegeld Beitrag i.H.v 29,53 €. Basis dafür war die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wo der Gewinn in 2002 ergab 18.000,00 €
Der Gewinn seit dem war immer unter die 18.000,00 €
Die Frage ist, kann ich auf rückwirkende Bearbeitung/Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge bestehen, zumindest was nicht verjährt ist seit 01.01.2008 schätze ich mal?
Viele Grüße