Krankentagegeld

Diskutiere Krankentagegeld im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo Site 2003 bis heute zahle ich ständig mönatliche Krankentagegeld Beitrag i.H.v 29,53 €. Basis dafür war die Einkünfte nach § 2 Abs. 1...
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Unregistriert

Hallo

Site 2003 bis heute zahle ich ständig mönatliche Krankentagegeld Beitrag i.H.v 29,53 €. Basis dafür war die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wo der Gewinn in 2002 ergab 18.000,00 €
Der Gewinn seit dem war immer unter die 18.000,00 €

Die Frage ist, kann ich auf rückwirkende Bearbeitung/Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge bestehen, zumindest was nicht verjährt ist seit 01.01.2008 schätze ich mal?

Viele Grüße
 
U

Unregistriert

denk schon, verjährungsfrist noch nicht erreicht und du kannst nachweisen, dass die einkünfte unter den 18tausend euro lag. die frage ist bloss, wieviel weniger hast du verdient und würde es sich lohnen, wegen 2-3 euro zu reklamieren.

hast es denn mittlerweile für das laufende jahr anpassen lassen?
 
U

Unregistriert

Die haben das jetzt (ab Mai 2011) angepasst auf die Einkommen von 2010. Aber als ich denen telefonisch angesprochen über die Frage hier, die haben gesagt "das geht gar nicht, gilt erst wenn wir davon Kenntnis haben" .

Das Problem ist, ich kenne schon mein Einkommen jährlich und habe mich deswegen nie gemeldet, einfach weil ich wusste nicht, dass der Beitrag angepasst werden kann/muss.

Zählt das jetzt als unberechtigte Bereicherung? Oder wie? 2008 und 2009 waren wirklich nix, daher es lohnt sich jetzt was zu schreiben. Vielen Dank!
 
U

Unregistriert

ich mein versuchen kannst du es natürlich. wenn das aber wirklich erst ab kenntnis ist, das weiss ich nicht. schau mal in den vertragsbedingungen nach, die muss es ja geben. wenn da sowas drin steht könnte es schlecht aussehn.
 
U

Unregistriert

Der Berater hat mich bei Vertragsschluss nicht informiert. Im Vertrag steht nicht ausreichend dazu, und gar nichts von Fristen berifft wann sollen die Änderungen in die Einkommensteuer gemeldet werden. Danke Ihnen.
 
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