Krankenversicherung Nachzahlen

Diskutiere Krankenversicherung Nachzahlen im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Guten Tag zusammen, habe ein Problem mit meinem Bruder. Er hat eine schwere Depression und hat sich lange um nichts mehr gekümmert, daher...
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Mike

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Guten Tag zusammen,

habe ein Problem mit meinem Bruder. Er hat eine schwere Depression und hat sich lange um nichts mehr gekümmert, daher versuchen wir jetzt wieder alles ins reine zu bekommen. Habe dazu jetzt eine Frage zur Krankenkassennachzahlung.

Folgendes Szenario:
Er hatte seine Arbeit gekündigt um auf die BOS zu gehen. Allerdings wurde er da sehr krank und musste die Schule abbrechen. Hat sich dann auch Arbeitslos gemeldet und war somit versichert. Ein Jahr später versuchte er es nochmal, hat sich dann beim bafög angemeldet und wurde über die Krankenkasse "privat" versichert. Schülerversicherung soweit ich weiss.
Allerdings hat das nicht geklappt und er musste aufgrund der Krankheit wieder die Schule nach einem halben Jahr abbrechen.

Zu diesem Zeitpunkt war er anscheinend schon sehr fertig und hat sich um nichts mehr gekümmert. Die Phase dauerte ca. 1 1/2 Jahre. Während dieser Zeit war er nicht beim Arbeitsamt gemeldet hat also kein Arbeitslosengeld oder Hartz bezogen.

Die Krankenkasse will jetzt für die Zeit über 7.000.- € haben (so 300-400 €/Monat).

Ist das so rechtlich, oder kann man was gegen die Höhe tun? Das er zahlen muss ist klar aber er war während dieser Zeit nicht Selbstständig und wäre auch eigentlich nicht privat Versichert gewesen. Ausserdem hatte die Krankenkasse nach einem halben Jahr ca. geschrieben, dass er keinen Versicherungsschutz mehr besitzt.

Inzwischen hat er wieder einen Job und zahlt die gesetztlichen Beiträge ganz normal weiter. Nur ist es halt schwer das wieder wegzubekommen.

Vielen Dank

Mike
 
B

Broiler

Das wird die Zeit gewesen sein, in dem er diesen Schülertarif über diese private Kasse hatte, richtig? Möglicherweise fordert genau diese private Krankenversicherung nun diese Beiträge oder die gesetzliche Kasse versucht es anhand dieser Beiträge. Wurde denn bei der Bafög-Stelle schon angefragt, wie hoch diese Krankenkassen im versicherten Zeitraum waren? Von welcher Kasse kommt diese Forderung denn überhaupt?

Dieser Tarif der gesetzlichen Krankenkasse wir ja nach Einkommen berechnet, falls man nicht privat oder pflichtversichert ist. Falls man gar kein Einkommen hat, so hab ich die Zahl von 125€ ("Hausfrauentarif") im Kopf.
 
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Mike

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Hey,
stimmt das war der Schülertarif, der dann eigentlich in den gesetzlichen Arbeitslosentarif hätte fallen sollen. Was aber nicht war, da er sich ja nicht Arbeitslos gemeldet hat.

Die Krankenkasse war die BKK. Er war da erst gesetzlich versichert und hat das dann auf den Schülertarif umschreiben lassen. Soweit ich weiss waren das so um die 150 - 170 € / Monat. Müsste aber nochmal genau nachfragen.

Allerdings wäre es dann so, dass er für ein 1/2 Jahre gar kein Einkommen hatte.
 
B

Broiler

Die BKK ist doch aber eigentlich eine gesetzliche Krankenkasse, oder täuscht mich das?

Wenn es 170-180€ im Monat waren, dann kommen die knapp 389€, die sie haben wollen, ja gar nicht hin. Da würde ich mich nochmals mit der Krankenkasse kurzschließen, die nun die 7000€ fordert und nachfragen, wie man auf den Betrag kommt. Und ihr müsstet dann ggf. ein niedrigeres Einkommen nachweisen bzw. auch gar kein Einkommen, wenn er sich nicht arbeitslos gemeldet hat.
 
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Mike

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Ja die BKK ist eigentlich eine gesetzliche Krankenkasse, aber die haben glaub ich auch Tarife für Privat- bzw. Schülerversicherungen.

Ich wusst jetzt nur nicht, ob die sagen könne, "hey der war bei uns als Schüler Privat versichert. Lt. den Unterlagen ist er nicht mehr in der Schule, beim Arbeitsamt ist er auch nicht, jetzt setzen wir den Beitrag auf einen normalen Privat Versicherten hoch."

Aber dann klär ich das nochmal mit den genauen Beträgen ab.

Vielen Dank
 
C

cx 7

Erfahrener Benutzer
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Im Süden!
Also bei der BKK kannst dich nicht privat versichern, sondern nur pflicht-oder freiwillig. Und um letzteres scheints hier zu gehen.
Ich denke die Nachzahlung betrifft ausschließlich die Beiträge einer freiwilligen Versicherung bei einer GKV. Da er nie eine Rückmeldung zu seinem Einkommen gegeben hat, wurde er höher eingestuft, was rechtens ist.
Anhand der Steuererklärungen ist das jeweilige Einkommen der letzten Jahre ja nachweisbar.
Ich würde halt einfach mal bei der Kasse vorsprechen!
 
U

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und wenn man keine steuererklärung gemacht hat? als unverheirateter ist die steuererklärung ja keine pflicht.
 
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