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Kreditinstitut händigt wissentlich veraltetes bzw. falsches Geld aus!
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 43483"]</p><p>Angenommen wird folgender Sachverhalt:</p><p>Kreditinstitut A nimmt von Kunde B (Inhaber eines herkömmlichen Girokontos) polnische Zloty in Scheinform an und schreibt ihm diese, anhand des für Tag X geltenden Wechselkurses, umgehend gut. Nach einer Woche erhält Kunde B nun einen Anruf, dass das Geld ungültig ist und leider wieder abgeholt werden muss. Kunde B geht nun zu seiner üblichen Filiale, nimmt den Schein zurück (in einem Umschlag wo deutlich "Falschgeld" draufsteht) und bekommt sein Konto mit dem für Tag Y geltenden Wechselkurs belastet. Kunde B merkt später, dass er einen Verlust von 25 Euro gemacht hat und nun im Besitzt von Faschgeld ist. Er fragt sich nun:</p><p>1. Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ein KI Falschgeld herausgeben?</p><p>2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist der Kunde B haftbar, wenn KI A das Geld bereits angenommen und verrechnet hat?</p><p>3. Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ein KI Falschgeld mit einem Wechselkurs belegen?</p><p>Für die Beantwortung dieser fiktiven Situation und Fragen bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.</p><p>Viele Grüße,</p><p>Devisengeist</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 43483"] Angenommen wird folgender Sachverhalt: Kreditinstitut A nimmt von Kunde B (Inhaber eines herkömmlichen Girokontos) polnische Zloty in Scheinform an und schreibt ihm diese, anhand des für Tag X geltenden Wechselkurses, umgehend gut. Nach einer Woche erhält Kunde B nun einen Anruf, dass das Geld ungültig ist und leider wieder abgeholt werden muss. Kunde B geht nun zu seiner üblichen Filiale, nimmt den Schein zurück (in einem Umschlag wo deutlich "Falschgeld" draufsteht) und bekommt sein Konto mit dem für Tag Y geltenden Wechselkurs belastet. Kunde B merkt später, dass er einen Verlust von 25 Euro gemacht hat und nun im Besitzt von Faschgeld ist. Er fragt sich nun: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ein KI Falschgeld herausgeben? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist der Kunde B haftbar, wenn KI A das Geld bereits angenommen und verrechnet hat? 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ein KI Falschgeld mit einem Wechselkurs belegen? Für die Beantwortung dieser fiktiven Situation und Fragen bedanke ich mich recht herzlich im Voraus. Viele Grüße, Devisengeist [/QUOTE]
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