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Unregistriert
Wie geht man denn nun bei der Steuererklärung vor? Muss ich diese nicht getätigten Mietzahlung abziehen? Oder anders ausgedrückt, setz ich beim Finanzamt die zu erwartenden Steuereinnahmen an oder nur die, die auch geflossen sind?
Und andere Frage, kann ich den Mieter deswegen schadenersatzpflichtig machen? Ich zahl ja dadurch dann auch mehr Steuern, die ich bei normaler Mietzahlung nicht gezahlt hätte.
Und andere Frage, kann ich den Mieter deswegen schadenersatzpflichtig machen? Ich zahl ja dadurch dann auch mehr Steuern, die ich bei normaler Mietzahlung nicht gezahlt hätte.