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Muss Balkongeländer vom Mieter gestrichen werden?
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<p>[QUOTE="Broiler, post: 39677"]</p><p>Richtig. Wenn eine gesonderte Vereinbarung bzw. Individualklausel vereinbart wurde, in dem ihr euch darauf geeinigt habt, dann kann so etwas auch Mietersache sein. Generell gilt aber: Ob Fenster, Türen oder auch Geländer, die sich ausserhalb der Wohnung befinden, es ist Vermietersache.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 39677"] Richtig. Wenn eine gesonderte Vereinbarung bzw. Individualklausel vereinbart wurde, in dem ihr euch darauf geeinigt habt, dann kann so etwas auch Mietersache sein. Generell gilt aber: Ob Fenster, Türen oder auch Geländer, die sich ausserhalb der Wohnung befinden, es ist Vermietersache. [/QUOTE]
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