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Muss Balkongeländer vom Mieter gestrichen werden?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 39679"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p><a href="http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html">Deutscher Mieterbund e.V.: Schönheitsreparaturen</a></p><p><a href="http://www.test.de/Bundesgerichtshof-zu-Schoenheitsreparaturen-Ganz-oder-gar-nicht-1844170-0">Bundesgerichtshof zu Schönheitsreparaturen - Ganz oder gar nicht - Meldung - Stiftung Warentest</a></p><p></p><p>->Merke: Die ganz normale Abnutzung hat eigentlich der Vermieter zu tragen...Klauseln, die nur in einem einzigen Teilsatz ungesetzlich sind, werden insgesamt ungültig!</p><p>Wenn Sie im Einzelnen unterscheiben haben, daß Sie die Fenster Innen streichen, müssen Sie es ev. tatsächlich tun.</p><p>Aber in vielen Bestandsmietvertragen aus Anno Dazumal entaflleng anze Absätze...</p><p>Außerdem spielt eine Rolle, ob die Fesnter bei Einzu frisch gestrichen waren - wenn nicht: Sie als Mieter sind nicht verpflichtet, dem Vermieter eine Aufwertung der Immo zu liefern!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 39679"] Hallo, [url=http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html]Deutscher Mieterbund e.V.: Schönheitsreparaturen[/url] [url=http://www.test.de/Bundesgerichtshof-zu-Schoenheitsreparaturen-Ganz-oder-gar-nicht-1844170-0]Bundesgerichtshof zu Schönheitsreparaturen - Ganz oder gar nicht - Meldung - Stiftung Warentest[/url] ->Merke: Die ganz normale Abnutzung hat eigentlich der Vermieter zu tragen...Klauseln, die nur in einem einzigen Teilsatz ungesetzlich sind, werden insgesamt ungültig! Wenn Sie im Einzelnen unterscheiben haben, daß Sie die Fenster Innen streichen, müssen Sie es ev. tatsächlich tun. Aber in vielen Bestandsmietvertragen aus Anno Dazumal entaflleng anze Absätze... Außerdem spielt eine Rolle, ob die Fesnter bei Einzu frisch gestrichen waren - wenn nicht: Sie als Mieter sind nicht verpflichtet, dem Vermieter eine Aufwertung der Immo zu liefern! [/QUOTE]
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