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Unregistriert
Seit 2006 behauptet das FA ich sei Umsatzsteuerpflichtig und forderte Umsatzsteuer.Da ich schon seit acht Jahren selbständig war und lt. meinem Steuerberater Umsatzsteuerfreie Einkünfte habe forderte das FA 40.000,00 EUR nach und machte Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung in nicht geringen Maße.
So benötigte ich einen Steuerstrafanwalt und einen Steuerfachanwalt. Die halfen mir bis mir das Geld ausging und ich vor Gericht wieder alleine dastand.
Ende diesen Jahres stellte das Finanzgericht fest dass meine Einkünfte Umsatzsteuerfrei sind.
Muß mir das FA jetzt meine Anwaltskosten erstatten und verzinsen? Und wenn ja zu welchen Zinssatz? Danke für eure Info Rudi
So benötigte ich einen Steuerstrafanwalt und einen Steuerfachanwalt. Die halfen mir bis mir das Geld ausging und ich vor Gericht wieder alleine dastand.
Ende diesen Jahres stellte das Finanzgericht fest dass meine Einkünfte Umsatzsteuerfrei sind.
Muß mir das FA jetzt meine Anwaltskosten erstatten und verzinsen? Und wenn ja zu welchen Zinssatz? Danke für eure Info Rudi