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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38157"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>herzlichen Glückwunsch!</p><p>Das Urteil wird in best. Fristen wirksam - dann wenn der Gegner auf eine Revision verzichtet und sich geschlagen gibt...</p><p>Außerdem ergeht in best. Fristen die ausführliche Begründung des Gerichtes, wo auch alle Detaills des Deals nochmal zur Sprache kommen.</p><p></p><p>Was die Kosten des Prozesses angeht: Die zahlt natürlich der Verlierer, also hier der Rollstuhlfahrer aus Baden/Berlin!! *Huuuh!* </p><p>Zinsen darauf gibt es nicht. Sondern (sofern ich das tatsächlich richtig weiß!) gibt es Zinsen nur dann, wenn es um Geld aus dem Streitwert selber geht. D.h. SIE hätten Zinsen auf die Steuerschuld zahlen müssen, wenn Sie verloren hätten... und zwar zu gemittelten Zinsen zu jedem relevaten Jahr, also für 2010 wären das leicht 5% gewesen, die man hätte ansetzen können...</p><p>Aber da Sie die Zahlung ja angefochten haben, gab es für Sie in dem Prozess wohl keine geldwerten Forderungen, sondern das war der Anspruch des Gegners auf Sie.</p><p></p><p>Wem vor einem dt. Gericht übrigens das Geld ausgeht, kann Prozesskostenbeihilfe beantragen -beim gEricht selber! Bei einem Strafprozess bedeutet dies dann die Stellung eines Pflichtverteidigers...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38157"] Hallo, herzlichen Glückwunsch! Das Urteil wird in best. Fristen wirksam - dann wenn der Gegner auf eine Revision verzichtet und sich geschlagen gibt... Außerdem ergeht in best. Fristen die ausführliche Begründung des Gerichtes, wo auch alle Detaills des Deals nochmal zur Sprache kommen. Was die Kosten des Prozesses angeht: Die zahlt natürlich der Verlierer, also hier der Rollstuhlfahrer aus Baden/Berlin!! *Huuuh!* Zinsen darauf gibt es nicht. Sondern (sofern ich das tatsächlich richtig weiß!) gibt es Zinsen nur dann, wenn es um Geld aus dem Streitwert selber geht. D.h. SIE hätten Zinsen auf die Steuerschuld zahlen müssen, wenn Sie verloren hätten... und zwar zu gemittelten Zinsen zu jedem relevaten Jahr, also für 2010 wären das leicht 5% gewesen, die man hätte ansetzen können... Aber da Sie die Zahlung ja angefochten haben, gab es für Sie in dem Prozess wohl keine geldwerten Forderungen, sondern das war der Anspruch des Gegners auf Sie. Wem vor einem dt. Gericht übrigens das Geld ausgeht, kann Prozesskostenbeihilfe beantragen -beim gEricht selber! Bei einem Strafprozess bedeutet dies dann die Stellung eines Pflichtverteidigers... [/QUOTE]
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