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Muss Eingliederungsvereinbarung unterschrieben werden?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 32344"]</p><p>So ein gequillter Unsinn habe ich noch nicht gelesen.</p><p></p><p>1. Ja, man kann und darf die Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung verweigern.</p><p></p><p>2. Nein, die ARGE darf darauf nicht kürzen. Mal davon abgesehen, dass Kürzungen und Sperrungen ohnehin verfassungswidrig sind.</p><p></p><p>3. Wird einem das ALG II gekürzt oder gesperrt geht man nicht zum Soazialamt, sondern zum Sozialgericht und reicht klage gegen die jeweilige ARGE ein.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 32344"] So ein gequillter Unsinn habe ich noch nicht gelesen. 1. Ja, man kann und darf die Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung verweigern. 2. Nein, die ARGE darf darauf nicht kürzen. Mal davon abgesehen, dass Kürzungen und Sperrungen ohnehin verfassungswidrig sind. 3. Wird einem das ALG II gekürzt oder gesperrt geht man nicht zum Soazialamt, sondern zum Sozialgericht und reicht klage gegen die jeweilige ARGE ein. [/QUOTE]
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