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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35403"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>das weiß ich nicht genau!</p><p>Kann mir aber nicht vostellen, daß das dt. gesetzt einen Jobzwang vorsieht.</p><p>Für einen Wechsel mit weniger Einkommen kann es gute Gründe geben, z.B. neuer Chef ist ein A.sch, oder betriebliche Umstellungen, Änderungen im Kundenbereich, Firma wurde übernommen, seither alles blöd oder schlicht der ganz normale Streß (Leistugnsdichte heute...). Sowas kann speziell eine fortschrittliche Erwerbsbiographie schonmal umschmeißen.</p><p></p><p>Jedenfalls wird der Nachweis, er hätte das nur getan, um weniger blechen zu müssen, wohl ziemlich schwer...</p><p>Der Unrerhalt richtet sich natürlich nach dem verfügbaren Einkommen in Prozent, das ist klar!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35403"] Hallo, das weiß ich nicht genau! Kann mir aber nicht vostellen, daß das dt. gesetzt einen Jobzwang vorsieht. Für einen Wechsel mit weniger Einkommen kann es gute Gründe geben, z.B. neuer Chef ist ein A.sch, oder betriebliche Umstellungen, Änderungen im Kundenbereich, Firma wurde übernommen, seither alles blöd oder schlicht der ganz normale Streß (Leistugnsdichte heute...). Sowas kann speziell eine fortschrittliche Erwerbsbiographie schonmal umschmeißen. Jedenfalls wird der Nachweis, er hätte das nur getan, um weniger blechen zu müssen, wohl ziemlich schwer... Der Unrerhalt richtet sich natürlich nach dem verfügbaren Einkommen in Prozent, das ist klar! [/QUOTE]
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