Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Muss ich Scheidung zustimmen?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35643"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>das ist das Verfahren beim >Zerrüttungsprinzip<!</p><p>Es gibt weitere Wege, sich scheiden zu lassen, z.B. wenn der Partner gesundheitlich ausfällt (besondners psychisch...), oder es mit seiner Kohle nicht mehr stimmt, geht es schneller - auch einseitig.</p><p>Dann weiß ich nicht, ob es das Schuldprinzip noch gibt, oder ob das völlig ersetzt wurde; die Hauptverfahrensweise ist heute aber die Zerrüttung.</p><p>Ach ja: Sie haben natürlich überhaupt keine Idee, warum die Alte abgehauen ist...</p><p>Das mit dem Unterhalt ist nicht mehr so schrecklich wie früher:</p><p>Eine Singlefrau, d.h. ohne Kinders, bekommt den Unterhalt nur noch verübergehend. Das Postulat lautet "steh´auf eigenen Füßen, sobald Du emanzipiert bist!". D.h. sie muß dann innerhalb einer best. Frist ihr Auskommen selber gestalten (die weidewrverpaarungquote bei geschiedenen Weibern ist enorm hoch...).</p><p>Bei den Frauen, die Kinder haben, gibt es Unterhalt darüberhinaus nur für den Nachwuchs (es sei denn es gibt dort Komplikationen, die es der Frau verunmöglichen, zu arbeiten, z.B. pflegebedürftiges Kind etc.).</p><p></p><p>Ferner haben die Frauen, die plötzlich ausziehen, meistens eignes Einkommen. Da gilt dann auch die Regel: "Wer genug hat, braucht nicht Doppelt" (das kommt dann drauf an, wie der Lebensstandart in der Ehe war).</p><p></p><p>Problematisch wird es, wenn Sie mit im Grundbuch steht - wegen der Hütte; es sei denn das Paar hatte mehrere gemeinsame Häuser, dann kann man einen Vgl. machen (z.B. wenn das Kapital für diese Häuser nennenswert auf einer Herkunftsseite zu suchen ist - sonst gilt natürlich auch dort 50:50).</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35643"] Hallo, das ist das Verfahren beim >Zerrüttungsprinzip<! Es gibt weitere Wege, sich scheiden zu lassen, z.B. wenn der Partner gesundheitlich ausfällt (besondners psychisch...), oder es mit seiner Kohle nicht mehr stimmt, geht es schneller - auch einseitig. Dann weiß ich nicht, ob es das Schuldprinzip noch gibt, oder ob das völlig ersetzt wurde; die Hauptverfahrensweise ist heute aber die Zerrüttung. Ach ja: Sie haben natürlich überhaupt keine Idee, warum die Alte abgehauen ist... Das mit dem Unterhalt ist nicht mehr so schrecklich wie früher: Eine Singlefrau, d.h. ohne Kinders, bekommt den Unterhalt nur noch verübergehend. Das Postulat lautet "steh´auf eigenen Füßen, sobald Du emanzipiert bist!". D.h. sie muß dann innerhalb einer best. Frist ihr Auskommen selber gestalten (die weidewrverpaarungquote bei geschiedenen Weibern ist enorm hoch...). Bei den Frauen, die Kinder haben, gibt es Unterhalt darüberhinaus nur für den Nachwuchs (es sei denn es gibt dort Komplikationen, die es der Frau verunmöglichen, zu arbeiten, z.B. pflegebedürftiges Kind etc.). Ferner haben die Frauen, die plötzlich ausziehen, meistens eignes Einkommen. Da gilt dann auch die Regel: "Wer genug hat, braucht nicht Doppelt" (das kommt dann drauf an, wie der Lebensstandart in der Ehe war). Problematisch wird es, wenn Sie mit im Grundbuch steht - wegen der Hütte; es sei denn das Paar hatte mehrere gemeinsame Häuser, dann kann man einen Vgl. machen (z.B. wenn das Kapital für diese Häuser nennenswert auf einer Herkunftsseite zu suchen ist - sonst gilt natürlich auch dort 50:50). [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Muss ich Scheidung zustimmen?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top