Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Immobilien
Nebenbedingungen für Sondertilgungen?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38053"]</p><p>Hallo beisammen, für folgende, recht spezielle Fragestellung, suche ich Informationen:</p><p>wir haben ein privates Immobiliendarlehen, es läuft bereits einige Jahre, es haben reguläre Tilgungen und Sondertilgungen stattgefunden. Das Ende des Zinsfestschreibungszeitraums wurde noch nicht erreicht. Wir haben das Recht, jährlich eine Sondertilgung bis zu einem gewissen Höchstbetrag vorzunehmen. Wir teilten der Bank mit, dass wir beabsichtigen dieses Sondertilgungsrecht für das Jahr 2013 in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Bank antwortet, es könne nur ein geringerer Betrag getilgt werden, da sonst das Darlehen unter der Berücksichtigung der vereinbarten regulären monatlichen Tilgungen bereits vollständig getilgt würde, bevor das Ende des Zinsfestschreibungszeitraums erreicht wäre. Die Bank würde auch keine weiteren Sondertilgungen akzeptieren (dies ist konsistent mit der übrigen Argumentation der Bank). Im Darlehensvertrag wird nur darauf eingegangen, bis zu welcher Summe jährlich sondergetilgt werden kann, die aus der Argumentation der Bank hervorgehende Nebenbedingung ist dort nicht explizit aufgeführt.</p><p>Ist diese Vorgehensweise in der Praxis üblich? Was spricht für die Argumentation der Bank? Liegt es nicht im Wesen einer vereinbarten Sondertilgung, dass diese eben nicht von dem Ende des Zinsfestschreibungszeitraums abhängt?</p><p></p><p></p><p>Beste Grüsse</p><p>Fritz</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38053"] Hallo beisammen, für folgende, recht spezielle Fragestellung, suche ich Informationen: wir haben ein privates Immobiliendarlehen, es läuft bereits einige Jahre, es haben reguläre Tilgungen und Sondertilgungen stattgefunden. Das Ende des Zinsfestschreibungszeitraums wurde noch nicht erreicht. Wir haben das Recht, jährlich eine Sondertilgung bis zu einem gewissen Höchstbetrag vorzunehmen. Wir teilten der Bank mit, dass wir beabsichtigen dieses Sondertilgungsrecht für das Jahr 2013 in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Bank antwortet, es könne nur ein geringerer Betrag getilgt werden, da sonst das Darlehen unter der Berücksichtigung der vereinbarten regulären monatlichen Tilgungen bereits vollständig getilgt würde, bevor das Ende des Zinsfestschreibungszeitraums erreicht wäre. Die Bank würde auch keine weiteren Sondertilgungen akzeptieren (dies ist konsistent mit der übrigen Argumentation der Bank). Im Darlehensvertrag wird nur darauf eingegangen, bis zu welcher Summe jährlich sondergetilgt werden kann, die aus der Argumentation der Bank hervorgehende Nebenbedingung ist dort nicht explizit aufgeführt. Ist diese Vorgehensweise in der Praxis üblich? Was spricht für die Argumentation der Bank? Liegt es nicht im Wesen einer vereinbarten Sondertilgung, dass diese eben nicht von dem Ende des Zinsfestschreibungszeitraums abhängt? Beste Grüsse Fritz [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Immobilien
Nebenbedingungen für Sondertilgungen?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top