Nebenverdienst mit eBay-spekulationen

Diskutiere Nebenverdienst mit eBay-spekulationen im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo! Ich bin ein Student. Seit Dezember 2011 verdiene ich mit eBay-spekulationen mein Tagesbrot. Genauer beschrieben: ich kaufe die...
U

Unregistriert

Hallo!

Ich bin ein Student.
Seit Dezember 2011 verdiene ich mit eBay-spekulationen mein Tagesbrot.
Genauer beschrieben: ich kaufe die gebrauchte Sachen bei eBay Auktionen (ausschliesslich Fotoausrüstung) und verkaufe das alles mit schöne Bilder und gute Beschreibungen auf eBay Auktionen wieder.
Daraus erziehe ich monatlich Gewinne in Höhe von 200-600 Euro. Also nicht wirklich viel.
Dabei stelle ich 20-40 angebote Monatlich auf eBay raus.

Dafür sind aber meine Umsätze viel Höher - von 800€ bis 1500€ Monatlich.
Das Finanzamt sieht es bestimmt als mein Bruttoverdienst.
Also muss ich auf jedenfall eine Steuererklärung irgendwie machen, damit ich zeigen kann, dass ich nur cirka 400€ monatlich habe und keinerfalls 1000€.

Die Fragen sind:

1) Wie Mache ich das?
2) Muss ich mich dabei als Gewerbe oder als Freiberufliche anmelden?
3) Wie beweisse ich wo meine Aufwände für das Wareneinkauf sind, wenn ich ausschliesslich von den anderen privaten Verkäufern auf den Auktionen kaufe.
4) Wie kann ich eBay und Paypal Gebühren absetzten?
5) Kann ich die Versandsrechnungen und die Rechnungen für die Büroartickeln von Steuern absetzen?
6) Muss ich überhaupt als ein Student die Steuern zahlen?
7)Falls ich mich als Gewerbe anmelden muss, kann ich dabei auf eBay trotzdem ein Privatverkäufer sein?
Weil wenn ich 2-wochen Rückgaberecht und Gewährleistung anbieten werde, dann werde ich viele Minusgeschäfte machen.


Dabei gibts Nebenbedingungen wie:

1) Meine Mutter bekommt Kindergeld für mich und da gibts eine jährliche Verdienstobergrenze.
Also soll ich vielleicht das ganze Business überhaupt abgeben?
Anmerkung: Bafög bekomme ich nicht
2) Habe keine Deutsche Bürgerschaft, bin ein EU-Bürger

Werde mich sehr freuen, wenn jemand mir alles erklären können wird!
Viele Grüße
Alex
 
U

Unregistriert

Hallo,

hat das Finanzamt Sie überhaupt schon angeschrieben?
Wenn nicht, würde ich erst mal nichts machen, da Sie offiziell Student sind und Ihre Einkünfte offensichtlich unter dem Freibetrag von 8004,-/p.a. liegen.
Gewöhnen Sie sich aber trotzdem an, Ihre Transaktionen in einer Liste zu notieren, also Einkaufspreis, Erlös, Gebühren und sontige Ausgaben - so daß Sie das, jährlich sortiert, zur Hand haben, sollte das Finanzamt irgendwann doch was von Ihnen wollen. In dem Case müssen Ihre Unterlagen dann sauber sein und ausweisen, daß Ihr summierter Jahresgewinn immer noch unter den 8004,- liegt.
Falls Sie das dann mal vorlegen müssen, beantragen Sie einfach formlos eine Nichtveranlagungsbescheinigung...
Als Beweise dienen Ihnen auf dem beastimmten Hintergrund die handelsüblichen Bankauszüge, beim Onlinebanking also immer schön ausdrucken...
Zu 4.: Wenn Sie keine Steuer bezahlen, können Sie auch nichts absetzen...
Zu 5.: S.O.
Zu 6.: Wer mehr als die 8004,- umsetzt zahlt in der BRD, egal was es ist - das gilt mittlerweile selbst für die Damen vom Gewerbe...
Zu 7.: Sie bleiben Privatverkäufer bis zum St. Nimmerleinstag!!!
Versucht die Finanzbehörde, Ihnen doch einmal ein sog. >Kleingewerbe< reinzudrücken, zeigen Sie Ihre NICHTVERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG vor. Das beste ist deshalb (s.o.) überhaupt nicht mit der Behörde in Kontakt zu kommen - schließlich sind Sie eine Person ohne Vor-AKTE, d.h. Sie haben hier vermutlich noch nicht mal eine Identifikationsnummer...
Sie sind ein ganz normaler Student, der manchmal ein bisschen in Onlineauktionshäuserns stöbert. Na und?
-> Das tun Viele andere auch und das was SIE da umsetzen, sind bloß Peanuts!
 
W

wandl

also wenn dann dürfte das wohl unter freiberuflich gelten. solang aber das finanzamt noch nichts möchte, da du ja eh unter den 8004€ liegst, wie der vorgänger schon schrieb, würde ich auch noch nichts unternehmen.

und ob du bis 400€ dabei "verdienst" oder nicht spielt keine rolle, der minijob, auf den du deshalb wohl angespielt hast, greift hier nicht, da es ja im grund eine freiberufliche tätigkeit ist.
 
U

Unregistriert

Hallo!
Vielen Dank für die Antworte!
Habe zum glück noch keine Briefe von Finanzamt bekommen.
Ich habe ganzes jahr alles notiert (für mich in buchhaltungszwecke) also falls was hab ich was zu vorzeigen.
Habe neulig grob ausgerechnet, und bis jetzt mein Umsatz im Jahr 2012 ist ungefähr 12000€ und mein Jahresverdienst ist bis jetzt ungefähr 6000€.

Wie und wo Kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung machen? Dieses Begriff ist ganz neu für mich!

Und falls ich etwas von Finanzamt bekomme, werde ich mich als ein Kleingewerbe anmelden müssen oder als ein Freiberufliche?
Oder mit Nichtveranlagungsbescheinigung muss ich dann überhaupt nichts machen?

Viele Grüße
Alex
 
Thema:

Nebenverdienst mit eBay-spekulationen

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