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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37113"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>hat das Finanzamt Sie überhaupt schon angeschrieben?</p><p>Wenn nicht, würde ich erst mal nichts machen, da Sie offiziell Student sind und Ihre Einkünfte offensichtlich unter dem Freibetrag von 8004,-/p.a. liegen. </p><p>Gewöhnen Sie sich aber trotzdem an, Ihre Transaktionen in einer Liste zu notieren, also Einkaufspreis, Erlös, Gebühren und sontige Ausgaben - so daß Sie das, jährlich sortiert, zur Hand haben, sollte das Finanzamt irgendwann doch was von Ihnen wollen. In dem Case müssen Ihre Unterlagen dann sauber sein und ausweisen, daß Ihr summierter Jahresgewinn immer noch unter den 8004,- liegt.</p><p>Falls Sie das dann mal vorlegen müssen, beantragen Sie einfach formlos eine Nichtveranlagungsbescheinigung... </p><p>Als Beweise dienen Ihnen auf dem beastimmten Hintergrund die handelsüblichen Bankauszüge, beim Onlinebanking also immer schön ausdrucken...</p><p>Zu 4.: Wenn Sie keine Steuer bezahlen, können Sie auch nichts absetzen...</p><p>Zu 5.: S.O.</p><p>Zu 6.: Wer mehr als die 8004,- umsetzt zahlt in der BRD, egal was es ist - das gilt mittlerweile selbst für die Damen vom Gewerbe...</p><p>Zu 7.: Sie bleiben Privatverkäufer bis zum St. Nimmerleinstag!!!</p><p>Versucht die Finanzbehörde, Ihnen doch einmal ein sog. >Kleingewerbe< reinzudrücken, zeigen Sie Ihre NICHTVERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG vor. Das beste ist deshalb (s.o.) überhaupt nicht mit der Behörde in Kontakt zu kommen - schließlich sind Sie eine Person ohne Vor-AKTE, d.h. Sie haben hier vermutlich noch nicht mal eine Identifikationsnummer... </p><p>Sie sind ein ganz normaler Student, der manchmal ein bisschen in Onlineauktionshäuserns stöbert. Na und?</p><p>-> Das tun Viele andere auch und das was SIE da umsetzen, sind bloß Peanuts!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37113"] Hallo, hat das Finanzamt Sie überhaupt schon angeschrieben? Wenn nicht, würde ich erst mal nichts machen, da Sie offiziell Student sind und Ihre Einkünfte offensichtlich unter dem Freibetrag von 8004,-/p.a. liegen. Gewöhnen Sie sich aber trotzdem an, Ihre Transaktionen in einer Liste zu notieren, also Einkaufspreis, Erlös, Gebühren und sontige Ausgaben - so daß Sie das, jährlich sortiert, zur Hand haben, sollte das Finanzamt irgendwann doch was von Ihnen wollen. In dem Case müssen Ihre Unterlagen dann sauber sein und ausweisen, daß Ihr summierter Jahresgewinn immer noch unter den 8004,- liegt. Falls Sie das dann mal vorlegen müssen, beantragen Sie einfach formlos eine Nichtveranlagungsbescheinigung... Als Beweise dienen Ihnen auf dem beastimmten Hintergrund die handelsüblichen Bankauszüge, beim Onlinebanking also immer schön ausdrucken... Zu 4.: Wenn Sie keine Steuer bezahlen, können Sie auch nichts absetzen... Zu 5.: S.O. Zu 6.: Wer mehr als die 8004,- umsetzt zahlt in der BRD, egal was es ist - das gilt mittlerweile selbst für die Damen vom Gewerbe... Zu 7.: Sie bleiben Privatverkäufer bis zum St. Nimmerleinstag!!! Versucht die Finanzbehörde, Ihnen doch einmal ein sog. >Kleingewerbe< reinzudrücken, zeigen Sie Ihre NICHTVERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG vor. Das beste ist deshalb (s.o.) überhaupt nicht mit der Behörde in Kontakt zu kommen - schließlich sind Sie eine Person ohne Vor-AKTE, d.h. Sie haben hier vermutlich noch nicht mal eine Identifikationsnummer... Sie sind ein ganz normaler Student, der manchmal ein bisschen in Onlineauktionshäuserns stöbert. Na und? -> Das tun Viele andere auch und das was SIE da umsetzen, sind bloß Peanuts! [/QUOTE]
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