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nehmen richter rücksicht wenn man ohne anwalt kommt?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38038"]</p><p>Teilweise. Der Richter muß nicht auf jedes Maß an Dämlichkeit oder weitgehende Unkenntnis der deutschen Sprache Rücksicht nehmen. In vernünftigen Grenzen wird er Ihnen aber durchaus Dinge erklären. Bevor Sie auf Räumung klagen, müssen Sie dem Mieter aber zunächst mal fristlos kündigen und eine Auszugsfrist setzen. Trotz der Fristlosigkeit sind das üblicherweise so etwa 14 Tage - derzeit könnten Sie z. B. eine Frist bis Silvester setzen. Wenn er danach noch dort wohnt, können Sie auf Räumung klagen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38038"] Teilweise. Der Richter muß nicht auf jedes Maß an Dämlichkeit oder weitgehende Unkenntnis der deutschen Sprache Rücksicht nehmen. In vernünftigen Grenzen wird er Ihnen aber durchaus Dinge erklären. Bevor Sie auf Räumung klagen, müssen Sie dem Mieter aber zunächst mal fristlos kündigen und eine Auszugsfrist setzen. Trotz der Fristlosigkeit sind das üblicherweise so etwa 14 Tage - derzeit könnten Sie z. B. eine Frist bis Silvester setzen. Wenn er danach noch dort wohnt, können Sie auf Räumung klagen. [/QUOTE]
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